Österreich ist ein Rechtsstaat. Wird ein Recht verletzt, dann sind Gerichte dafür zuständig.
Für einen Rechtsstaat ist besonders wichtig, dass Gerichte unabhängig sind.
Personen bei Gericht
- Der Richter bzw. die Richterin ist eine unabhängige Person, die die Aufgabe hat, Recht zu sprechen. Wichtig: Richter und Richterinnen dürfen nicht beeinflusst werden, sie sind daher völlig unabhängig und dürfen nicht abgesetzt werden.
- Beschuldigte/r oder Beklagte/r: Das ist die Person, die in Verdacht steht, das Recht gebrochen zu haben.
- Ankläger/in oder Kläger/Klägerin: Das ist die Person, die jemandem vorwirft, das Recht gebrochen zu haben.
- Zeugen bzw. Zeuginnen: Sie helfen dabei, zu einem gerechten Urteil zu finden.
Zivilverfahren
Beim Zivilverfahren geht es darum, ein gerechtes Urteil über private Streitereien zu finden. Beispiele: Scheidungen, Streit um Grundstücke und Erbe, Vertragsstreitigkeiten (z.B. Unternehmen zahlt weniger Lohn als im Vertrag vereinbart; Kunde bezahlt die Rechnung für eine Ware nicht). Ist einer oder eine mit dem Urteil nicht zufrieden, kann das nächsthöhere Gericht befragt werden bis hin zum Obersten Gerichtshof.
Strafverfahren
Beim Strafverfahren geht es darum, herauszufinden, ob der Beschuldigte eine Straftat begangen hat, und dann eine gerechte Strafe für den Täter bzw. die Täterin zu finden.
Beispiele: Diebstahl, Raub, Drogenbesitz, körperliche Gewalt.
Beim Strafverfahren ist der Ankläger der Staat Österreich, vertreten durch einen Staatsanwalt bzw. eine Staatsanwältin. Die Beschuldigten werden meist von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin vertreten.
Urteil im Strafverfahren
Der Richter/die Richterin entscheidet über Schuld oder Freispruch und fällt ein Urteil. Das Urteil muss immer begründet sein. Wird eine Schuld nachgewiesen, dann wird eine Strafe ausgesprochen. In Österreich kann die Strafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe (Gefängnis) sein. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, welches Gesetz gebrochen wurde. In Österreich gibt es keine Körperstrafe und keine Todesstrafe.
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Information
Jede/r kann an den Amtstagen (immer am Dienstag) kostenlose Beratung bei Gericht nutzen.