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    Kindergarten und Kindergrippe

Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, können in einer Kinderkrippe oder in einem Kindergarten betreut werden. Die Kinder können die Kinderkrippe oder den Kindergarten unterschiedlich lange besuchen: Sie können den ganzen Tag oder nur einen Teil des Tages dort verbringen. Es gibt aber bestimmte Zeiten, zu denen die Kinder hingebracht oder abgeholt werden können.

Krippe und Kindergarten

Krippe: Kinder unter 3 Jahren werden in der Kinderkrippe betreut. Die Kinderkrippe wird auch „Krabbelstube“ genannt.

Kindergarten: Kinder zwischen 3 und 6 Jahren können in den Kindergarten gehen.
 

Was machen die Kinder im Kindergarten?

Im Kindergarten werden die Kinder von ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen betreut. Sie spielen, singen, tanzen und basteln mit den Kindern. Oft gibt es auch einen Garten, damit die Kinder draußen spielen können. Manchmal werden Ausflüge gemacht.
 

Welche Aufgaben hat der Kindergarten?

Der Kindergarten unterstützt Familien dabei, die Kinder zu betreuen, zu bilden und zu erziehen. Während die Kinder im Kindergarten sind, können die Eltern zur Arbeit gehen, eine Ausbildung machen oder kleinere Geschwister betreuen.

Der Kindergarten soll die Sprache, die Bewegung und die Kreativität der Kinder fördern.

Die Kinder sollen im Kindergarten selbständiger werden.

Es ist auch wichtig, dass die Kinder soziales Verhalten lernen: Sie lernen, wie man mit anderen Kindern gut und fair umgeht. Sie lernen zum Beispiel zu teilen, wie man hilfsbereit ist und wie man mit Konflikten umgeht.

Im letzten Jahr vor dem Schulbeginn werden die Kinder auch auf die Schulzeit vorbereitet. Im Kindergarten gibt es aber keine Noten!
 

Müssen die Kinder in den Kindergarten gehen?

Bevor die Kinder mit etwa sechs Jahren in die Schule gehen, müssen sie mindestens ein (Kindergarten-)Jahr lang halbtags in den Kindergarten gehen. Das nennt man das verpflichtende Kindergartenjahr.

Das Kindergartenjahr dauert von Anfang September bis Ende Juni. Das verpflichtende Kindergartenjahr gilt für Kinder, die bis zum 31. August fünf Jahre alt geworden sind.

Ausnahmen gibt es für Kinder, die schwer krank sind oder sehr weit entfernt wohnen.

Das verpflichtende Kindergartenjahr ist für die Eltern kostenlos (gratis) und heißt deshalb auch „Gratiskindergartenjahr“.

Achtung: Manche Kosten müssen auch im „Gratiskindergartenjahr“ trotzdem von den Eltern bezahlt werden, zum Beispiel für das Essen oder für Ausflüge.
 

Kindergruppen und Tageseltern

Neben dem Kindergarten gibt es auch andere Orte, wo die Kinder betreut werden können:
Kindergruppe: Eine Kindergruppe funktioniert sehr ähnlich wie ein Kindergarten. In einer Kindergruppe werden aber höchstens 15 Kinder gleichzeitig betreut (im Kindergarten: höchstens 25 Kinder).

Tagesmutter oder Tagesvater: Die Tagesmutter oder der Tagesvater betreut höchstens fünf Kinder regelmäßig bei sich zuhause. Oft sind auch die eigenen Kinder der Tagesmutter oder des Tagesvaters dabei.

 

Was ist noch wichtig?

In Österreich gibt es verschiedene Kindergärten.
Öffentliche Kindergärten: Die öffentlichen Kindergärten werden zum Beispiel von der Stadt geführt.
Private Kindergärten: Private Kindergärten gehören zum Beispiel einer Privatperson oder einem Verein.

Die Öffnungszeiten, die Kosten und andere Regelungen für die Kindergärten sind in den neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich.

Wichtig: Kinder müssen für den Kindergarten rechtzeitig angemeldet werden!
Dies kann man entweder am Gemeindeamt oder Magistrat machen, oder manchmal direkt im Kindergarten.
 

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024