Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern. Vertragspartner können einzelne Personen, aber auch Unternehmen oder Vereine sein. Viele Verträge werden schriftlich abgeschlos- sen. Ein schriftlicher Vertrag lässt sich besser beweisen als ein mündlicher Vertrag.
Wie sieht ein Vertrag aus?
In einem Vertrag werden zu Beginn alle Vertragspartner genannt. Dadurch wird klar, zwischen wem der Vertrag geschlossen wird.
Der Hauptteil eines Vertrags besteht aus Angebot und Annahme. Darin wird beschrieben, worum es in dem Vertrag geht. Ein Vertragspartner macht dem anderen ein Angebot oder mehrere Angebote. Der andere muss damit einverstanden sein und das Angebot annehmen. Diesen Vertragsinhalt nennt man „Willenserklärung“ oder „Willenserklärungen“.
Zuletzt bestätigen die Vertragspartner, dass sie alles verstanden haben und sich einig sind. Bei einem schriftlichen Vertrag bestätigen sie das durch ihre Unterschrift. Zusätzlich kann ein Vertrag auch vor Zeugen oder durch einen Handschlag bestätigt werden. Bei einem Handschlag reichen sich die Vertrags- partner die Hände und zeigen so, dass sie einverstanden sind. Auch ohne Worte oder nur durch ein Nicken kann ein Vertrag zustande kommen, wenn du dir zum Beispiel einen Busfahrschein oder etwas zum Essen in einem Supermarkt kaufst.
Ein Vertrag ist rechtlich bindend. Das heißt, dass der Inhalt für die Vertragspartner verpflichtend ist. Die Vertragspartner müssen sich also an die Vereinbarungen im Vertrag halten. Darum sollte man sich einen Vertrag immer gut durchlesen, bevor man ihn unterschreibt.
Es gibt verschiedene Gründe, um einen Vertrag abzuschließen. Bekannte Verträge sind zum Beispiel:
- Kaufvertrag zwischen Verkäufer/in und Käufer/in
- Mietvertrag zwischen Vermieter/in und Mieter/in
- Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in
Achtung, es gibt auch Verträge im Internet! Wenn man mit einem Mausklick etwas bestätigt, handelt es sich dabei oft um einen Vertrag. Der Klick ersetzt dabei die Unterschrift.
Information
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in den meisten Fällen keine Verträge abschließen. Sie brauchen die Zustimmung von ihrem Erziehungs- berechtigtem oder ihrer Erziehungsberechtigten. Zwischen Eltern und Kindern können aber Vereinbarungen getroffen werden. Vereinbarungen in der Familie regeln zum Beispiel, wie oft man fernsehen oder das Internet nutzen darf.
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