Wer oder was kann gewählt werden?
In Österreich gibt es fünf verschiedene Wahlen: Zum Nationalrat, zu den Landtagen, zum Gemeinderat, zum Europäischen Parlament und die Bundespräsidentenwahlen.
Dabei wird unterschieden zwischen zwei Arten von Wahlen: Persönlichkeitswahlen sowie Listen- und Verhältniswahlen.
Bei den Persönlichkeitswahlen werden Personen direkt und persönlich gewählt, zum Beispiel der Bundespräsident. Er wird alle sechs Jahre von der Bevölkerung gewählt.
Alle anderen Wahlen (Nationalrat, Landtage, Gemeinderat, Europäisches Parlament) sind Listen- und Verhältniswahlen. Die Dauer der Legislaturperiode beträgt meistens fünf Jahre (Nationalrat, Europäisches Parlament, die meisten Landtage und Gemeinderäte), manchmal auch sechs Jahre.