Das
Parlament besteht aus zwei Kammern, dem
Nationalrat und dem
Bundesrat. Dem Nationalrat gehören 183
Abgeordnete an. Die wahlberechtigten österreichischen StaatsbürgerInnen wählen den Nationalrat, indem sie den PolitikerInnen einer bestimmten Partei für eine Gesetzgebungsperiode ihre Stimme geben. Zu den Aufgaben des Nationalrats gehören die Gesetzgebung des Bundes, die er gemeinsam mit dem Bundesrat ausübt, und die Kontrolle der Regierung. Die Plenarsitzungen sind öffentlich. An der Spitze des Nationalrats steht der Nationalratspräsident bzw., wenn eine Frau gewählt wird, die Nationalratspräsidentin.