Bis zum 14. Geburtstag:
Ein Kind kann Gesetze noch nicht so gut verstehen. Darum kann man bis zum 14. Geburtstag noch nicht bestraft werden.
Bis du 14 Jahre bist, bist du noch nicht „strafmündig“. Du hast in diesem Alter noch keine rechtlichen Verpflichtungen. Wenn du bei Rot über die Straße gehst, musst du also keine Strafe zahlen. Aber wenn dich ein Polizist dabei sieht, wird er dir wahrscheinlich sagen, wie gefährlich so etwas ist und warum es wichtig ist, sich an Verkehrsregeln zu halten. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen sogar deine Eltern zur Verantwortung gezogen werden, wenn du etwas Verbotenes tust.
Nach dem 14. Geburtstag:
Von deinem 14. bis zu deinem 18. Lebensjahr bist du eine Jugendliche oder ein Jugendlicher. In diesem Alter gilt das Jugendstrafrecht. Ab 18 musst du für jede deiner Taten die volle Verantwortung übernehmen.
Ab deinem 14. Geburtstag kann deine Straftat vor Gericht verhandelt werden und du kannst eine Strafe bekommen. Strafe bedeutet aber nicht unbedingt gleich Gefängnis, es kann auch sein, dass du eine Geldbuße zahlen oder eine Probezeit einhalten musst, in der du dich an alle Gesetze hältst. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass du eine so genannte „gemeinnützige Leistung“ erbringen musst. Das wäre zum Beispiel, in einem Altersheim zu helfen oder die Parks in deiner Heimatstadt zu säubern.
18. Geburtstag:
Ab deinem 18. Geburtstag bist du voll strafmündig, denn dann bist du erwachsen und musst für jede deiner Taten die volle Verantwortung übernehmen. Es gibt dann nur noch wenige erleichternde Ausnahmen für „junge Erwachsene“ zwischen 18 und 21 Jahren.
Unmündig, minderjährig und volljährig ...
... das alles hat etwas mit deinem Alter zu tun.
- Unmündig bzw. nicht strafmündig bist du, bis du 14 Jahre alt bist. Was das Strafrecht betrifft musst du bis 14 selbst noch keine Verantwortung übernehmen.
- Mündig, aber noch minderjährig bist du zwischen 14 und 18. Straftaten werden in einem Jugendstrafverfahren mit verminderter Strafandrohung verhandelt.
- Volljährig und voll strafmündig bist du ab 18. Dann gilt auch für dich das Erwachsenenstrafrecht