Unter „Gericht“ versteht man einerseits das Gebäude und die Institution, wo Gerichtsverhandlungen stattfinden. Allgemeiner werden darunter auch jene Personen verstanden, die zur Gerichtsbarkeit gehören und bei einer Gerichtsverhandlung anwesend sind. Dazu zählen RichterInnen, StaatsanwältInnen und VerteidigerInnen.
Je nachdem, um welches Verfahren es geht, ist ein bestimmtes
Gericht (z.B. das Bezirksgericht) zuständig.
Gerichte müssen unabhängig und nur aufgrund der
Gesetze Entscheidungen in Streitfällen treffen.