Der Bundesrat ist die „Zweite Kammer“ des Parlaments. Er besteht aus den Mitgliedern des Bundesrates und dem Bundesratspräsidium (BundesratspräsidentIn und zwei VizepräsidentInnen).
Wer sind die Mitglieder des Bundesrates?
Die Mitglieder des Bundesrates (auch „BundesrätInnen“ genannt) werden nicht direkt den BürgerInnen, sondern von den Landtagen gewählt. Bundesländer mit mehr BürgerInnen können mehr MandatarInnen (VetreterInnen) in den Bundesrat entsenden (das größte Bundesland zwölf, das kleinste Bundesland drei VertreterInnen.)
Die Bundesrätinnen und Bundesräte werden für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages gewählt. (In Oberösterreich sechs Jahre, in allen anderen Bundesländern fünf Jahre.) Immer, wenn in einem Bundesland Landtagswahlen stattgefunden haben, kann sich deshalb die Zusammensetzung des Bundesrates ändern.
Im Bundesrat können sich die Mitglieder einer Partei zu Fraktionen zusammenschließen.
Derzeit hat der Bundesrat 60 Mitglieder. Diese treffen in der Regel einmal im Monat zu Plenarsitzungen des Bundesrates zusammen. Die Plenarsitzungen im Bundesrat sind öffentlich.
Ähnlich wie im Nationalrat gibt es im Bundesrat Ausschüsse. Diese dienen vor allem dazu, über einen Beschluss des Nationalrates zu beraten, bevor er dann im Plenum des Bundesrates behandelt wird und darüber abgestimmt wird.