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Was ist der Bundesrat?

Der Bundesrat ist die „Zweite Kammer“ des Parlaments. Er besteht aus den Mitgliedern des Bundesrates und dem Bundesratspräsidium (BundesratspräsidentIn und zwei VizepräsidentInnen).

Wer sind die Mitglieder des Bundesrates?

Die Mitglieder des Bundesrates (auch „BundesrätInnen“ genannt) werden nicht direkt den BürgerInnen, sondern von den Landtagen gewählt. Bundesländer mit mehr BürgerInnen können mehr MandatarInnen (VetreterInnen) in den Bundesrat entsenden (das größte Bundesland zwölf, das kleinste Bundesland drei VertreterInnen.)

Die Bundesrätinnen und Bundesräte werden für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages gewählt. (In Oberösterreich sechs Jahre, in allen anderen Bundesländern fünf Jahre.) Immer, wenn in einem Bundesland Landtagswahlen stattgefunden haben, kann sich deshalb die Zusammensetzung des Bundesrates ändern.

Im Bundesrat können sich die Mitglieder einer Partei zu Fraktionen zusammenschließen.

Derzeit hat der Bundesrat 60 Mitglieder. Diese treffen in der Regel einmal im Monat zu Plenarsitzungen des Bundesrates zusammen. Die Plenarsitzungen im Bundesrat sind öffentlich.

Ähnlich wie im Nationalrat gibt es im Bundesrat Ausschüsse. Diese dienen vor allem dazu, über einen Beschluss des Nationalrates zu beraten, bevor er dann im Plenum des Bundesrates behandelt wird und darüber abgestimmt wird.

Was sind die Aufgaben des Bundesrates?

Der Bundesrat ist gemeinsam mit dem Nationalrat für die Gesetzgebung zuständig. Er vertritt bei der Entstehung von Bundesgesetzen die Interessen der Bundesländer. Anders als der Nationalrat kann der Bundesrat einen Gesetzestext nicht ändern.

Der Bundesrat kann gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates Einspruch erheben („aufschiebendes“ Veto). 

In Ausnahmefällen muss er seine ausdrückliche Zustimmung zu einem Gesetz geben, z.B. bei einigen Verfassungsgesetzen. Gibt er diese Zustimmung nicht, so kommt das Gesetz nicht zustande. („absolutes“ Vetorecht des Bundesrates).

Der Bundesrat kann auch selbst Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen.

Wie der Nationalrat hat auch der Bundesrat gewisse Kontrollrechte gegenüber der Regierung. Auch für den Bundesrat gelten das Interpellationsrecht, das Resolutionsrecht und das Zitationsrecht. Insgesamt hat der Bundesrat aber weniger Kontrollrechte als der Nationalrat (z.B. kann er keine Untersuchungsausschüsse einsetzen, und kein Misstrauensantrag einbringen)

Besonders bedeutsam ist auch die Mitwirkung des Bundesrates in EU-Angelegenheiten.

Was ist das Bundesratspräsidium?

Das Bundesratspräsidium vertritt den Bundesrat nach außen, beruft die Bundesratssitzungen ein und führt dort den Vorsitz.

Die Bundesländer wechseln sich halbjährlich mit dem Vorsitz im Bundesrat ab. Die Reihenfolge ist dabei alphabetisch (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien)
Die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident kommt immer aus dem Bundesland, das im Bundesrat gerade den Vorsitz führt. Die Partei, die in diesem Bundesland am meisten Stimmen hat, ernennt jene Person zur Bundesratspräsidentin/zum Bundesratspräsidenten, die vom Landtag an erster Stelle gereiht ist.
Die VizepräsidentInnen werden durch den Bundesrat gewählt.

Auch im Bundesrat gibt es eine Präsidialkonferenz, bestehend aus der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates, den beiden VizepräsidentInnen und den Fraktionsvorsitzenden. Sie koordinieren die Verhandlungen des Bundesrates und machen Vorschläge zur Gestaltung von internationalen Beziehungen.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024