Als
Landtag werden die Gesetzgebungsorgane der Bundesländer bezeichnet. Sie können, ebenso wie das österreichische
Parlament,
Gesetze beschließen, allerdings gelten diese nur im jeweiligen
Bundesland. Außerdem ist die Zuständigkeit der Landtage auf bestimmte Bereiche beschränkt wie zum Beispiel den
Naturschutz, das Bauwesen, den Jugendschutz, die Jagd und die Fischerei. Die Landtage wählen auch die Mitglieder der
Landesregierung, kontrollieren die Verwaltung im Bundesland und wählen die Bundesräte in den
Bundesrat. Der Sitz eines Landtags ist in der jeweiligen Landeshauptstadt. Bei der Landtagswahl wählt die wahlberechtigte Bevölkerung eines Bundeslandes ihr „Landesparlament".