Landesregierung
- In jedem Bundesland gibt es eine Landesregierung. Sie besteht aus dem Landeshauptmann – bzw. in Salzburg aus der Landeshauptfrau – und den LandesrätInnen. Die Landesregierung ist das oberste Organ der Verwaltung im jeweiligen Bundesland. Zur Durchführung ihrer Aufgaben hat sie eine eigene Behörde in der jeweiligen Landeshauptstadt (= Amt der Landesregierung).