Politische Kontrolle
Interpellationsrecht: Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat können schriftliche oder mündliche Anfragen an die Regierung stellen. Sie können darin Auskunft zu bestimmten Themen verlangen und die Regierungsmitglieder befragen, was sie oder ihre Behörde tun. Dieses Recht des Parlaments heißt Interpellationsrecht (Fragerecht). Für die Befragung gibt es bestimmte Formen (schriftliche, mündliche und „Dringliche Anfrage“, sowie „Aktuelle Stunde“) und genaue Regeln: Wie und wann kann die Anfrage gestellt werden? Findet die Aussprache in einer Plenarsitzung oder im Ausschuss statt? Wie viele Abgeordnete des Nationalrates oder Mitglieder des Bundesrates müssen an der Anfrage beteiligt sein? Wie lange darf die Befragung dauern? Die Regierungsmitglieder müssen die Anfragen wahrheitsgemäß und innerhalb einer festgelegten Frist beantworten.
Der Sinn dieser Anfragen ist aber nicht nur, das Parlament zu informieren: Da die Informationen öffentlich bekannt gemacht werden, kann sich auch die Bevölkerung mit ihrer Hilfe ein genaueres Bild von der Arbeit der Regierung machen.
Resolutionsrecht: Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates können an die Bundesregierung Wünsche und Forderungen richten, sowie Empfehlungen ausrichten. Dies tun sie mit sogenannten „Entschließungen“ (Resolutionen). Die ParlamentarierInnen können mit einer Entschließung die Bundesregierung beispielsweise dazu auffordern, bestimmte Maßnahmen zu setzen, sich für ein bestimmtes Thema einzusetzenoder einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Zitationsrecht: Der Nationalrat und der Bundesrat können verlangen, dass ein bestimmtes Regierungsmitglied bei einer Sitzung (Plenum oder Ausschuss) anwesend sein muss.
Dem Nationalrat (nicht aber dem Bundesrat) stehen zusätzlich noch folgende Mittel der politischen Kontrolle zur Verfügung:
Untersuchungsausschüsse: Der Nationalrat kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, um die Arbeit der Bundesregierung zu überprüfen. Die Ergebnisse aus einem Untersuchungsausschuss (Link Lexikon) werden dem Nationalrat übergeben, der dann beschließt, wie er weiter vorgehen möchte.
Misstrauensantrag: Wenn der Nationalrat kein Vertrauen in die Regierung hat, kann er der gesamten Bundesregierung oder einzelnen Mitgliedern der Regierung das Vertrauen entziehen. Dazu wird ein Entschließungsantrag gestellt. Wenn die Mehrheit der Nationalratsabgeordneten dem Antrag zustimmt, so muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin die Regierung oder das betreffende Regierungsmitglied „entlassen“.Der Bundesrat kann keinen Misstrauensantrag stellen.