Was macht der Nationalrat?
Die Hauptaufgaben des Nationalrates sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit
Ausschüsse und Plenarsitzungen des Nationalrates
Ausschüsse: Abgeordnete des Nationalrates sind in (mindestens) einem Ausschuss tätig, der auf ein bestimmtes Thema spezialisiert ist (z.B. Umweltausschuss, Familienausschuss usw.).
In diesen verschiedenen Fachausschüssen wird von fachkundigen Abgeordneten ausführlich über Themen vorberaten, die dann in den Plenarsitzungen des Nationalrates behandelt werden. Es werden in der Regel keine endgültigen Beschlüsse (z.B. über eine Gesetzesvorlage) getroffen, aber Berichte erstellt und Empfehlungen gegeben. Die Ergebnisse aus den Ausschüssen bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen der Abgeordneten.
Neben den Fachausschüssen gibt es im Nationalrat auch Ausschüsse mit speziellen Aufgaben, z.B. den Hauptausschuss. Dieser wirkt an der Verwaltung mit und ist für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständig.
Die Ausschussberatungen sind – mit einigen Ausnahmen – nicht öffentlich.
Plenarsitzungen: Eine Plenarsitzung des Nationalrates, auch Plenum genannt, ist eine Sitzung, zu der alle Abgeordneten geladen sind.
Von Mitte September bis Mitte Juli finden etwa 2 bis 3 Plenarsitzungen pro Monat statt. Zusätzlich können sogenannte Sondersitzungen einberufen werden.
Die Plenarsitzungen folgen einem genauen Ablauf. Abseits der jeweiligen Tagesordnung der Plenarsitzungen haben die Mitglieder des Nationalrates auch die Möglichkeit, ganz aktuelle Themen zur Sprache zu bringen, etwa in einer „Aktuellen Stunde“ oder durch eine „Dringliche Anfrage“ an ein Mitglied der Bundesregierung.
Im Plenum werden dann die Beschlüsse gefällt. Dazu wird über die verschiedenen Themen diskutiert und schließlich abgestimmt.
Die Plenarsitzungen des Nationalrates sind öffentlich.