Bei einer
Wahl wird das Staatsgebiet in Wahlkreise eingeteilt. In Österreich gibt es entsprechend den neun Bundesländern neun Landeswahlkreise. Jeder dieser Landeswahlkreise ist noch einmal in kleinere Einheiten unterteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass in jedem
Wahlkreis ungefähr gleich viele Menschen wohnen. Ein Wahlkreis auf dem Lande kann also viel größer sein als einer, in dem eine Großstadt liegt. Die Wahlberechtigten innerhalb eines Wahlkreises wählen KandidatInnen, die sich dort zur Wahl stellen. Wahlkreise sind für die Durchführung der Wahlen außerdem in einzelne Wahlbezirke unterteilt, in denen die Wahllokale liegen. Oft sind das Schulen oder andere öffentliche Gebäude. In diesen Wahllokalen geben die wahlberechtigten BürgerInnen ihre Stimme ab.