Eine Staatsform beschreibt, wie die staatliche Ordnung aufgebaut ist und von wem die Staatsgewalt ausgeübt wird. Die Regierungsform hingegen sagt etwas darüber aus, wie die Staatsgewalt ausgeübt wird.
Ein Merkmal, wie sich Staatsformen unterscheiden, ist die Stellung des Staatsoberhaupts. Es wird zwischen der Staatsform der Monarchie und jener der Republik unterschieden. Manchmal wird auch die Diktatur als eigene Staatsform bezeichnet. (In diesem Text wird sie als Regierungsform dargestellt, Anm. d. Red.)
Je nachdem, wie ein Staat organisatorisch aufgebaut ist, unterscheidet man außerdem zwischen Bundesstaaten und Einheitsstaaten.
Diese Merkmale (Staatsform, Regierungsform, Aufbau des Staates) sind zumeist in der Verfassung eines Staates festgelegt.
Staatsform der Monarchie
Monarchie: An der Spitze steht als Staatsoberhaupt ein König und/oder eine Königin bzw. ein Kaiser und/oder eine Kaiserin. Das Amt wird in vielen Fällen weitervererbt.
Es gibt verschiedene Formen der Monarchie:
Absolute Monarchie
Der Monarch oder die Monarchin herrscht allein und ist nicht an die Verfassung gebunden.
Regierungsform: monokratisch
Konstitutionelle Monarchie
Der Monarch bzw. die Monarchin ist zwar Staatsoberhaupt, seine/ihre Rechte werden jedoch von der Verfassung beschränkt. Die Staatsgewalt ist auf mehrere Institutionen aufgeteilt. Das Parlament ist an der Gesetzgebung beteiligt, der Monarch bzw. die Monarchin ernennt den Regierungschef bzw. die Regierungschefin und die MinisterInnen und kann sie auch entlassen.
Regierungsform: zumeist demokratisch bzw. zumindest demokratische Elemente vorhanden.
Beispiel: Monaco
Parlamentarische Monarchie
Der Monarch bzw. die Monarchin ist zwar Staatsoberhaupt, hat in der Realität aber sehr wenig Macht. Die Staatsgewalt wird im Wesentlichen durch das gewählte Parlament ausgeübt. Die Regierung wird von dem Monarchen bzw. der Monarchin ernannt, er oder sie darf diese jedoch nicht entlassen. Zu den Aufgaben des Monarchen oder der Monarchin zählt vor allem, das Land nach außen zu repräsentieren.
Regierungsform: zumeist demokratisch
Beispiel: Großbritannien
Staatsform der Republik
Republik: Der Name kommt ursprünglich aus dem Lateinischen (res publica) und bedeutet übersetzt „öffentliche Sache“. An der Spitze der Republik steht ein gewähltes Staatsoberhaupt (z.B. in Österreich der Bundespräsident).
Wie bei der Monarchie hängt die Ausprägung einer Republik sehr stark von ihrer Regierungsform ab.
Es gibt verschiedene Formen der Republik:
Parlamentarische Republik
Die BürgerInnen wählen ihre politischen VertreterInnen im Parlament. Die Regierung wird von einer oder mehreren Parteien gebildet, die im Parlament eine Mehrheit haben oder von der Mehrheit der ParlamentarierInnen unterstützt werden. Sie braucht die Unterstützung des Parlaments. Der Regierungschef oder die Regierungschefin wird nicht direkt gewählt. Die Ämter des Regierungschefs oder der Regierungschefin und des Staatsoberhauptes sind getrennt. Das Staatsoberhaupt wird direkt (z.B. in Österreich) oder vom Parlament gewählt (z.B. in Deutschland).
Regierungsform: demokratisch
Beispiele: Österreich, Deutschland
Präsidentielle Republik
Der Präsident oder die Präsidentin wird direkt vom Volk gewählt. Er oder sie ist als Staatsoberhaupt zugleich der Regierungschef oder die Regierungschefin. Das Parlament kann die Regierung oder das Staatsoberhaupt nicht abberufen. Das Parlament kann von der Regierung oder dem Staatsoberhaupt nicht aufgelöst werden.
Regierungsform: demokratisch
Beispiele: Frankreich, USA
Volksrepublik
Viele sozialistische Staaten bezeichneten sich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg selbst als „Volksrepubliken“. Auch heute gibt es diese Selbstbezeichnung noch, wie etwa im Fall der „Volksrepublik China“. Volksrepubliken weisen oftmals autoritäre Züge auf, z.B. die Alleinherrschaft einer Partei/Gruppe oder eine massive Einschränkung demokratischer Freiheiten (z.B. Pressefreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung …).
Regierungsform: autoritär
Beispiel: China
Ein Beispiel für den Übergang von einer Monarchie zu einer parlamentarischen Republik fand in Österreich 1918 statt.
Unterscheidung nach organisatorischer Gliederung
Es gibt die Form des Bundesstaats und jene des Einheitsstaats.
Ein Bundesstaat besteht aus mehreren gleichberechtigten Untereinheiten. In Österreich sind das die Bundesländer. Die politischen Zuständigkeiten werden zwischen dem Zentralstaat und den Untereinheiten aufgeteilt. Die Aufteilung kann verschieden ausgeprägt sein, z.B. haben die Kantone in der Schweiz verhältnismäßig mehr Befugnisse als die Bundesländer in Österreich.
Bei der Form des Einheitsstaats wird die Staatsgewalt zentralistisch ausgeübt. In einem Einheitsstaat gibt es auch Untereinheiten, wie z.B. Provinzen. Diese können aber weniger selbstständig agieren wie in einem Bundesstaat.