Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: „res publica“ – die „öffentliche Sache“. Dies bezieht sich auf das allgemeine Interesse, das über dem Interesse des Einzelnen steht. Damit wird die
Republik von der
Monarchie abgegrenzt, an deren Spitze ein Monarch oder ein Monarchin stehen. An der Spitze der Republik steht ein gewähltes Staatsoberhaupt, in Österreich ist das der Bundespräsident oder, wenn eine Frau gewählt wird, die Bundespräsidentin. Je nach der
Macht des Präsidenten unterscheidet man zwischen einer Präsidentschaftsrepublik, wo der Präsident starken Einfluss hat (z.B. in den USA), oder einer parlamentarischen Republik, in der der Präsident nur ein repräsentatives Staatsoberhaupt ist und die Entscheidungsmacht hauptsächlich beim
Parlament liegt (z.B. in Österreich).