Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat aus neun selbstständigen Bundesländern.
Welche wichtigen politischen Ämter gibt es in der Republik Österreich?
Der Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das Oberhaupt der Republik Österreich. Das Oberhaupt wird alle sechs Jahre von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt und kann höchstens einmal wiedergewählt werden. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten zählen unter anderem die Vertretung der Republik nach außen, der Oberbefehl über das Bundesheer sowie die Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen. Bisher gab es in Österreich noch keine Bundespräsidentin.
Derzeitiger Bundespräsident: Alexander Van der Bellen
Das Präsidium des Nationalrats
Zu Beginn der Legislaturperiode wird das Präsidium des Nationalrats von seinen Mitgliedern gewählt. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats, dem Zweiten und Dritten Präsidenten bzw. der Zweiten und Dritten Präsidentin. In der Praxis werden diese drei Funktionen von Vertretern und Vertreterinnen der drei stärksten Fraktionen im Nationalrat besetzt. Als Kollegium vertreten die drei Präsidenten/Präsidentinnen den Bundespräsidenten im Falle einer längeren Verhinderung oder bei dessen Tod oder Absetzung (Interregnum). Die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrats haben formell die zweihöchste Stellung im Staat inne. Die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrats leitet die Geschäfte des Nationalrats, vertritt diesen nach außen, beruft ihn zu seinen Sitzungen ein und führt abwechselnd mit den zwei anderen Präsidenten/Präsidentinnen den Vorsitz.
Präsident des Nationalrats: Walter Rosenkranz (FPÖ)
Zweiter Präsident des Nationalrats: Peter Haubner (ÖVP)
Dritte Präsidentin des Nationalrats: Doris Bures (SPÖ)
Präsidium des Bundesrates
Die Bundesländer wechseln sich im Vorsitz des Bundesrates in alphabetischer Reihenfolge halbjährlich ab. Dabei wird jeweils das an erster Stelle gereihte Mitglied eines Bundeslandes zum Bundesratspräsidenten oder zur Bundesratspräsidentin ernannt. Zudem werden zwei VizepräsidentInnen bestimmt. Das Präsidium des Bundesrates besteht aus dem Bundesratspräsidenten oder der Bundesratspräsidentin und zwei VizepräsidentInnen. Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin vertritt den Bundesrat nach außen, beruft ihn zu Sitzungen ein und führt abwechselnd mit den VizepräsidentInnen den Vorsitz.
Derzeitiger Präsident des Bundesrates: Franz Ebner (ÖVP)
Vizepräsident des Bundesrates: Dominik Reisinger (SPÖ)
Vizepräsidentin des Bundesrates: Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP)
Der Bundeskanzler / Die Bundeskanzlerin
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin ist der oder die Vorsitzende der Bundesregierung und trägt die Verantwortung für die Arbeit der Bundesregierung. Er oder sie führt den Vorsitz im Ministerrat, leitet das Bundeskanzleramt und vertritt bei Bedarf den Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin schlägt die Mitglieder der Bundesregierung vor, welche dann vom Bundespräsidenten ernannt werden. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird von der Vizekanzlerin oder vom Vizekanzler vertreten. Brigitte Bierlein war vom 03.06.2019 bis zum 07.01.2020 die erste Bundeskanzlerin der Republik Österreich.
Derzeitiger Bundeskanzler: Karl Nehammer
Derzeitiger Vizekanzler: Werner Kogler