Was bedeutet (demokratische) Republik?
Als 1918 die Republik ausgerufen wurde, bedeutete das für das Land mehr als nur eine Namensänderung von „Kaisertum“ zu „Republik“.Die wesentlichste Änderung war wohl, dass der neue Staat demokratisch war.
Kein Kaiser: Die Person an der Spitze der Republik war nun keine Monarchin oder kein Monarch mehr. Während der Kaiser sein Amt meist einfach vom Vater „erbte“, musste nun das Staatsoberhaupt durch Wahlen festgelegt werden.Der erste Regierungschef der Republik – damals übrigens „Staatskanzler“, nicht „Bundeskanzler“ – war der Sozialdemokrat Karl Renner.
Festgelegte Amtszeit: Die Regierungszeit der MonarchInnen dauerte grundsätzlich bis zu ihrem Tod (Ausnahme: er oder sie dankte ab). Ein Monarch konnte nicht einfach „abgewählt“ werden. In der Republik hingegen ist die Amtsdauer festgelegt. Spätestens nach deren Ablauf wird neu gewählt.
Wahlrecht für alle: Zwar hatten auch bereits in der Monarchie Wahlen stattgefunden, und seit 1907 galt zumindest für alle Männer das allgemeine, direkte und gleiche Wahlrecht.In der neuen Republik galt nun aber auch das Wahlrecht für Frauen und Männer gleichermaßen. Erstmals umgesetzt wurde dies im Februar 1919 (Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung). Gewählt wurde nach dem noch heute gültigen Listen- und Verhältniswahlrecht.
Volk bestimmt über die Regierung: In der Monarchie wurden die Regierungen von den MonarchInnen ernannt. Zu Beginn der Ersten Republik wählte die Konstituierende Nationalversammlung (ab 1920 der Nationalrat) die Mitglieder der Regierung. Die Konstituierende Nationalversammlung und der Nationalrat wiederum waren vom Volk gewählt worden.
(Achtung: Auch heute wird die Regierung nicht von den BürgerInnen gewählt)
Die neue Verfassung für die neue Republik
Die Republik war mit der Gründung 1918 nocht nicht „fertig“. So standen etwa bei der Ausrufung 1918 die Grenzen der künftigen Republik nicht fest, der Name der Republik änderte sich später noch (von „Deutschösterreich“ zu „Österreich“), die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich wurde verboten.
Eine endgültige Verfassung gab es erst mit der Bundesverfassung 1920. Die Bundesverfassung von 1920 wurde 1929 überarbeitet. Sie ist in dieser Form – mitsamt dem Grundrechtskatalog des Staatsgrundgesetzes von 1867 – auch Grundlage für die heutige österreichische Verfassung.
In der Bundesverfassung 1920 sind einige Grundzüge, die wir von der heutigen Republik Österreich kennen, festgeschrieben, etwa die Einteilung in neun Bundesländer.
Durch die neue Verfassung wurde die Nationalversammlung von Nationalrat und Bundesrat abgelöst. Der Staatskanzler wurde fortan als Bundeskanzler bezeichnet, auch das Amt des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt wurde geschaffen.
Durch die Bundesverfassung wurde übrigens auch Deutsch als Staatssprache Österreichs festgelegt. (In der Monarchie gab es in Österreich keine Staatssprache.)
Österreich – neu und ungewohnt
Für die Bevölkerung war das System der Demokratie neu, es musste erst „eingeübt“ werden. In der Monarchie wurde die Politik lange Zeit nicht von der „breiten Masse“ bestimmt, sondern von den Adeligen.
Mit der Republik waren aus den Untertanen WählerInnen geworden, die über ihren Staat mitbestimmen konnten und sich in die Politik „einmischen“ sollten! Damit trugen die BürgerInnen auch eine große Verantwortung.
Aber nicht nur an die neue Staats- und Regierungsform (die Republik) mitsamt den Rechten und Pflichten mussten sich die österreichischen StaatsbürgerInnen gewöhnen. Das Leben im „neuen Österreich“ war auch deshalb nicht dasselbe, weil es sich von einem (monarchischen) Reich mit 55 Millionen Menschen zu einem Kleinstaat mit sechseinhalb Millionen EinwohnerInnen gewandelt hatte.