Was ist eine Vorzugsstimme?
Anders als bei der BundespräsidentInnenwahl treten bei der Nationalratswahl nicht einzelne Personen, sondern Parteien zur Wahl an.
Jede Partei, die bei der Wahl antritt, muss einen Wahlvorschlag vorlegen und wird damit zur wahlwerbenden Partei. Das ist eine durchnummerierte Liste mit Personen aus der Partei. Diese Personen müssen bereit sein, nach der Wahl ein Mandat auszuüben, also ins Parlament einzuziehen und einen Platz als AbgeordneteR im Nationalrat zu übernehmen.
Im Nationalrat gibt es insgesamt 183 Plätze für Abgeordnete und damit auch 183 Mandate. Je nachdem, wie viele WählerInnenstimmen eine Partei erhält, bekommt sie mehr oder weniger Mandate. Diese Mandate werden nach dem Wahlvorschlag innerhalb der Partei vergeben. Bekommt eine Partei ein Mandat, zieht die Person in den Nationalrat ein, die an erster Stelle auf der Liste steht. Bei zwei Mandaten, die ersten beiden auf der Liste und so weiter. Je mehr Stimmen eine Partei von den WählerInnen erhält, umso mehr Mandate erhält sie auch. Das nennt man auch Verhältniswahlrecht.
Neben der Stimme für eine Partei können die WählerInnen aber auch eine Vorzugsstimme für eine bestimmte Person abgeben. Das heißt, dass sie jemandem auf der Liste, den sie besonders toll finden, einen Vorzug geben. Damit wird die Chance dieser Person erhöht, tatsächlich ins Parlament einzuziehen. Denn wer viele Vorzugsstimmen bekommt, kann dadurch jemand anderen überholen, der auf der Wahlliste weiter oben steht. Wichtig ist aber, dass die Person, der man eine Vorzugsstimme gibt, auch zu der Partei gehört, die man gewählt hat.