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  • Kinderrechte in Österreich

    Kinderrechte in Österreich

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Die Vereinten Nationen (UN) haben die Menschenrechte verfasst. Diese gelten für alle Menschen. Die UN haben aber erkannt: Kinder brauchen besondere Rechte, damit es ihnen gut geht:

  • Versorgung: Kinder haben das Recht auf Nahrung und Kleidung, einen Platz zum Wohnen und Bildung.
  • Schutz: Kinder dürfen nicht geschlagen oder misshandelt werden. Sie haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Kinderarbeit.
  • Beteiligung: Kinder dürfen mitreden, dürfen sich versammeln und haben das Recht auf eigene Meinung!

Deshalb gibt es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Österreich hat am 26. Jänner 1990 dieses Übereinkommen unterschrieben und sich damit verp ichtet, die Kinderrechte in Österreich umzusetzen.

4 Grundsätze und 10 Grundrechte

Die Kinderrechtskonvention besteht aus sehr vielen Artikeln und Bestimmungen. Dabei gibt es vier wichtige Grundsätze:

  1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte! Es ist egal, wo sie leben, welcher Religion sie angehören, welche Hautfarbe oder welches Geschlecht sie haben, ob sie behindert sind, oder ob ihre Eltern arm oder reich sind.
  2. Das Wohl der Kinder muss immer Vorrang haben, wenn politische Entscheidungen getro en werden.
  3. Alle Kinder haben ein Recht auf Leben, Entwicklung und Bildung.
  4. Alle Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu sagen.

Aus den vier Grundsätzen ergeben sich die Kinderrechte, die sich in 10 Grundrechten zusammenfassen lassen.

  1. Jedes Kind hat das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Benachteiligung.
  2. Jedes Kind hat das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
  3. Jedes Kind hat das Recht auf Gesundheit und medizinische Betreuung.
  4. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Ausbildung.
  5. Jedes Kind hat das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
  6. Jedes Kind hat das Recht, sich zu informieren, mitzuteilen und gehört zu werden.
  7. Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Missbrauch und Misshandlung.
  8. Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe bei Katastrophen und in Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausbeutung und Verfolgung.
  9. Jedes Kind hat das Recht auf eine Familie und ein sicheres Zuhause.
  10. Jedes Kind hat das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.

Fast alle Länder dieser Erde haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Trotzdem erleben viele Kinder weltweit Krieg, Armut und Ausbeutung.
Selbst in Österreich sind mehr als 300.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet.

Information

Wenn dir Unrecht geschieht, du in Schwierigkeiten steckst oder ein Problem hast, kannst du dir (anonym) Hilfe holen:

Rat auf Draht: www.rataufdraht.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft: www.kija.at

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024