Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
Die Vereinten Nationen (UN) haben die Menschenrechte verfasst. Diese gelten für alle Menschen. Die UN haben aber erkannt: Kinder brauchen besondere Rechte, damit es ihnen gut geht:
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
Die Vereinten Nationen (UN) haben die Menschenrechte verfasst. Diese gelten für alle Menschen. Die UN haben aber erkannt: Kinder brauchen besondere Rechte, damit es ihnen gut geht:
Deshalb gibt es die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Österreich hat am 26. Jänner 1990 dieses Übereinkommen unterschrieben und sich damit verp ichtet, die Kinderrechte in Österreich umzusetzen.
4 Grundsätze und 10 Grundrechte
Die Kinderrechtskonvention besteht aus sehr vielen Artikeln und Bestimmungen. Dabei gibt es vier wichtige Grundsätze:
Aus den vier Grundsätzen ergeben sich die Kinderrechte, die sich in 10 Grundrechten zusammenfassen lassen.
Fast alle Länder dieser Erde haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Trotzdem erleben viele Kinder weltweit Krieg, Armut und Ausbeutung.
Selbst in Österreich sind mehr als 300.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet.
Wenn dir Unrecht geschieht, du in Schwierigkeiten steckst oder ein Problem hast, kannst du dir (anonym) Hilfe holen:
Rat auf Draht: www.rataufdraht.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft: www.kija.at