Selbständige und unselbständige Arbeit
Man unterscheidet zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit.
- Selbständige Arbeit: Selbständig ist man zum Beispiel, wenn man ein Unternehmen hat, und für dieses Unternehmen selbst verantwortlich ist. Wenn man diese selbständige Arbeit als Unternehmerin / Unternehmer regelmäßig macht und damit Geld verdienen möchte, so sagt man auch „Gewerbe“ dazu. Um ein Gewerbe ausüben zu dürfen, braucht man meistens eine sogenannte Gewerbe-Berechtigung („Gewerbeschein“).
Beispiele: Elektrotechnikerin, Bäckerin, Friseur Selbständige schließen mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber einen Werkvertrag ab. Sie erhalten dann ein Honorar für ihr Werk. Bsp.: Jemand fertigt einen Tisch an. Für den fertigen Tisch bekommt sie / er dann ein Honorar, also Geld. - Unselbständige Arbeit: Unselbständige Arbeit ist, wenn man in einem Unternehmen arbeitet, das einem nicht gehört. Man ist dann Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin (= Dienstnehmer / Dienstnehmerin). Verantwortlich für das Unternehmen ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer macht mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber einen Vertrag.