(Gesetzliche)
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die österreichische Sozialversicherung ist auf dem Prinzip der solidarischen Pflichtversicherung aufgebaut. Die Beiträge der Versicherten sind nicht nach Gesundheitszustand, Geschlecht oder Alter gestaffelt, sondern richten sich – bis zu einer bestimmten Höchstgrenze – nach dem Einkommen. Das solidarische Versicherungsprinzip sichert einen gerechten Zugang zu diesen Versicherungsleistungen.