Die
Grundrechte sind besonders wichtige Rechte in einem
Rechtsstaat. Sie sollen dafür sorgen, dass die Menschen in Freiheit, Sicherheit und Würde leben können. Sie sollen bewirken, dass alle gleich behandelt werden, und dass der
Staat nicht willkürlich in das Leben der BürgerInnen eingreifen kann.
Die anderen
Gesetze (sogenannte „einfache Gesetze“) sind den Grundgesetzen gewissermaßen „untergeordnet“ und dürfen ihnen nicht widersprechen.
Der Begriff „Grundrechte“ wird in der österreichischen
Verfassung kaum verwendet; dort ist von „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten“ die Rede.