Nach der Nationalratswahl werden die Stimmzettel gezählt: Welche Partei hat wie viele (gültige) Stimmen erhalten? An welche Kandidat:innen auf den Parteilisten wurden von den Wähler:innen Vorzugsstimmen vergeben? Dann werden die Stimmen in Sitze (Mandate) umgerechnet.
Von der Stimme zum Mandat: Wie wird der Nationalrat gebildet?
In Österreich gilt bei Nationalratswahlen das Listenwahlrecht und das Verhältniswahlrecht: Die Mandate (Sitze) im Nationalrat werden korrekt im Verhältnis zum jeweiligen prozentuellen Stimmenanteil auf die Parteien aufgeteilt. Wer also ein Drittel der Stimmen bekommen hat, bekommt auch ein Drittel der Mandate im Nationalrat – jede Stimme zählt! Es hängt von der Größe der Wahlkreise ab, wie viele Mandate es in einem Wahlkreis zu gewinnen gibt.
Im Gegensatz dazu steht das Mehrheitswahlrecht. Es gilt zum Beispiel bei den Präsidentschaftswahlen in den USA. Hier gibt es in jedem Wahlkreis nur ein Mandat. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen erhält dieses Mandat. Alle anderen Kandidat:innen und also ihre Parteien gehen leer aus. Dies bedeutet auch, dass jene Wähler:innenstimmen, die nicht für den Wahlsieger oder die Wahlsiegerin abgestimmt haben, sozusagen eine „verlorene Stimmen“ abgegeben haben.
Dies bedeutet auch, dass jene Wähler:innenstimmen, die nicht für den Wahlsieger oder die Wahlsiegerin abgestimmt haben, sozusagen eine „verlorene Stimmen“ abgegeben haben.