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Nach der Wahl

Nach der Nationalratswahl werden die Stimmzettel gezählt: Welche Partei hat wie viele (gültige) Stimmen erhalten? An welche Kandidat:innen auf den Parteilisten wurden von den Wähler:innen Vorzugsstimmen vergeben? Dann werden die Stimmen in Sitze (Mandate) umgerechnet.

Von der Stimme zum Mandat: Wie wird der Nationalrat gebildet?

In Österreich gilt bei Nationalratswahlen das Listenwahlrecht und das Verhältniswahlrecht: Die Mandate (Sitze) im Nationalrat werden korrekt im Verhältnis zum jeweiligen prozentuellen Stimmenanteil auf die Parteien aufgeteilt. Wer also ein Drittel der Stimmen bekommen hat, bekommt auch ein Drittel der Mandate im Nationalrat – jede Stimme zählt! Es hängt von der Größe der Wahlkreise ab, wie viele Mandate es in einem Wahlkreis zu gewinnen gibt.

Im Gegensatz dazu steht das Mehrheitswahlrecht. Es gilt zum Beispiel bei den Präsidentschaftswahlen in den USA. Hier gibt es in jedem Wahlkreis nur ein Mandat. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen erhält dieses Mandat. Alle anderen Kandidat:innen und also ihre Parteien gehen leer aus. Dies bedeutet auch, dass jene Wähler:innenstimmen, die nicht für den Wahlsieger oder die Wahlsiegerin abgestimmt haben, sozusagen eine „verlorene Stimmen“ abgegeben haben.

Dies bedeutet auch, dass jene Wähler:innenstimmen, die nicht für den Wahlsieger oder die Wahlsiegerin abgestimmt haben, sozusagen eine „verlorene Stimmen“ abgegeben haben.

Wusstest du, dass…

…das Mehrheitswahlrechts häufig dazu führt, dass nicht mehr als zwei große Parteien zur Wahl antreten? Kandidat:innen kleinerer Parteien haben in diesem System nämlich sehr geringe Gewinnchancen.

Mehrheits- und Verhältniswahlrecht und Mischformen

USA

Bei den Parlamentswahlen in den USA gilt das relative Mehrheitswahlrecht. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt. Er / sie braucht nicht mehr als 50% der Mehrheit, also keine absolute Mehrheit.

Frankreich

Bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich gilt das absolute Mehrheitswahlrecht. Gewählt werden nicht Parteien, sondern Personen. Um zu siegen, muss ein Kandidat oder eine Kandidatin die absolute Mehrheit der Wähler:innenstimmen (über 50%) erreichen.

Deutschland

Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt eine Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer Person (WahlkreisabgeordneteN) und eine Zweitstimme für die Wahl einer Partei (Landesliste).

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gedruckt am: Freitag, 27. September 2024