Auch für die Zeit nach dem Wahltag, also dem 29. September 2024, gibt es einen “Fahrplan”:
Fahrplan bis zur ersten Sitzung des neuen Nationalrates
- 23. Oktober: Ende der 27. Gesetzgebungsperiode
Bis zum 23. Oktober bleiben die aktuellen Abgeordneten noch im Amt.
- 24. Oktober: Konstituierende Sitzung
Diese erste Sitzung des neuen Nationalrates wird vom Bundespräsidenten einberufen. Bei der Sitzung werden die 183 neuen Abgeordneten angelobt die drei Nationalratspräsident:innen gewählt. Ebenso gewählt werden die ersten Ausschüsse. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt offiziell die 28. Gesetzgebungsperiode, der neue Nationalrat kann seine Arbeit beginnen.
Parallel zu diesen Schritten finden Regierungsverhandlungen statt.
Wieso gibt es nach der Nationalratswahl eine neue Bundesregierung, wenn gar nicht die Bundesregierung gewählt wird?
Bei der Nationalratswahl wählen die Wähler:innen nicht Bundeskanzler:in und Minister:innen, sondern den Nationalrat. Auch die Nationalratsabgeordneten wählen danach nicht die Regierungsmitglieder!
Einzig der Bundespräsident kann eine Bundesregierung ernennen. Dabei muss er den Wahlausgang berücksichtigen: Er erteilt der Partei, die bei der Wahl am meisten Stimmen erhalten, den Auftrag, eine Regierung zu bilden. Diese Vorgangsweise soll sichern, dass die neue Regierung im Nationalrat ausreichend Unterstützung hat. Dies ist wichtig, weil der Nationalrat mit Mehrheit die Regierung abwählen kann („Misstrauensvotum“). Außerdem steigt die Chance für neue Vorhaben bzw. für Gesetzesvorschläge, dass sie im Nationalrat mit der notwendigen Mehrheit beschlossen werden können. (Mehr dazu unter „Was ist eine Regierung?“)
Oft hat nicht eine einzelne Partei im Nationalrat eine Mehrheit. Dann schließen sich mehrere Parteien zusammen, um eine Regierung zu bilden (Koalition).
Sobald die neue Bundesregierung steht und Bundeskanzler:in und Bundesminister:innen vom Bundespräsidenten angelobt wurden, stellen sie sich in einer Sitzung dem Nationalrat vor.