Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Alles zur Wahl

„Die Zukunft ist offen. Sie hängt von uns ab – von uns allen.“
Karl Popper (1902-1994), Philosoph

Wählen ist wichtig! Ab dem 16. Lebensjahr bist du wahlberechtigt und kannst deine Stimme bei Wahlen abgeben. Das Wahlrecht gehört zu den wichtigsten Rechten einer Demokratie. Mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gestalten die Bürger:innen die Zukunft Österreichs mit. Die Grundsätze des Wahlrechts in Österreich sind im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt.

Aktives und passives Wahlrecht in Österreich

Aktives Wahlrecht

  • das Recht, zu wählen
  • gilt für: österreichische Staatsbürger:innen;
    auf Gemeindeebene sowie bei den Bezirksvertretungswahlen in Wien dürfen auch Unionsbürger:innen wählen

Passives Wahlrecht

  • das Recht, selbst zu einer Wahl anzutreten (kandidieren)
  • gilt für: Österreicher:innen
  • Mindestalter: 18 Jahre; für die Bundespräsident:innenwahl: 35 Jahre

Grundsätze des Wahlrechts

Auch wenn es in den Bundesländern unterschiedliche Wahlgesetze gibt (etwa, in welchen zeitlichen Abständen der Landtag neu gewählt werden muss, oder ob die Bürgermeister:innen direkt gewählt werden können, etc.):Diese Gesetze müssen auf jeden Fall den bundesweiten Grundsätzen des Wahlrechts folgen!

Grundsätze des Wahlrechts

Nachgefragt: Gibt es Menschen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind?

Weil das Recht zu wählen so bedeutsam ist, ist es in Österreich gut geschützt. Nur in Ausnahmenfällen und unter strengen Bedingungen darf man davon ausgeschlossen werden. Dazu zählt eine gerichtliche Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren (in bestimmten Fällen: mehr als einem Jahr). Das Gericht muss einen Ausschluss vom Wahlrecht aber genau begründen.
Wer zu einer mehr als sechsmonatigen unbedingten Freiheitsstrafe oder zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wird, kann vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Die Stimmabgabe

Am Wahltag kannst du in deinem Wahllokal deine Stimme abgeben. Vor der Wahl erhalten ale wahlberechtigten Personen die „Amtliche Wahlinformation“ zugeschickt. In dieser Wahlinformation ist die Adresse deines Wahllokals eingetragen. Wenn du am Wahltag nicht in der Nähe deines Wahllokals bist, kannst du deine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Auch die Infos zur Briefwahlabgabe werden dir zugesendet.

Im Wahllokal musst du dich ausweisen und erhältst dann die Wahlzettel, die du in der Wahlkabine ankreuzen kannst. Anschließend wirfst du das Kuvert mit deinem Stimmzettel in die Wahlurne. Im Wahllokal können neben den Mitgliedern der Wahlbehörde (Sie besteht aus dem/der Wahlleiter:in und den Wahlbeisitzer:innen) auch Wahlzeug:innen anwesend sein. Das sind Personen, die für die wahlwerbenden Parteien als Beobachter:innen anwesend sind.

Nachgefragt: Darf ich ein Selfie aus der Wahlkabine machen?

Grundsätzlich ja. Es ist auch erlaubt den eigenen Stimmzettel abzufotografieren und zu veröffentlichen. Verbringst du allerdings zu lange Zeit in der Wahlkabine, kann dich der Wahlleiter auffordern die Kabine zu verlassen. Der Wahlleiter muss dafür sorgen, dass die „Ruhe und Ordnung“ bei der Wahl nicht gestört werden und alle wahlberechtigten Menschen die Möglichkeit haben ihre Stimme in der Wahlkabine abzugeben. 

So läuft eine Wahl ab

Vor jeder Wahlwird an alle wahlberechtigten Bürger:innen eine so genannte „Amtliche Wahlinformation“ zugeschickt. Darauf steht dann auch wo, und in welchem Wahllokal die Person wählen kann.
Max ist 16 Jahre alt und darf erstmals wählen. Am Tag der Wahl geht er mit der Amtlichen Wahlinformation in ein Wahllokal. Das Lokal befindet sich in seiner ehemaligen Schule. Schulen werden oft als Wahllokale genutzt, weil die Wahlen fast immer an Sonntagen sind und die Schulen somit leer stehen.
Im Wahllokal sitzen die Leute von der Wahlkommission und die Wahlleiter:in. Sie fragen Max nach seinem Ausweis und streichen seinen Namen auf ihrer Liste durch. Dann bekommt er einen Stimmzettel in einem Kuvert. So stellt die Wahlkommission sicher, dass niemand zwei oder drei Stimmzettel ausfüllt.
Danach geht Max mit seinem Stimmzettel in eine Wahlkabine. Hier ist er alleine, denn Wahlen sind geheim. Auf dem Stimmzettel kreuzt er die Partei an, für die er stimmt. Außerdem kann er auch sogenannte Vorzugsstimmen für bestimmte Kandidat:innen abgeben. Wenn ein:e Kandidat:in viele Vorzugsstimmen erhält, wird er/sie auf der parteiinternen Wahlliste vorgereiht.
Nachdem Max mit dem Ankreuzen und Ausfüllen fertig ist, steckt er den Stimmzettel in das Kuvert. Dann verlässt er die Wahlkabine und wirft das Kuvert vor der Wahlkommission in die Wahlurne. Das ist eine Box mit einem Schlitz oben, in die alle Wähler:innen ihre Stimmzettel werfen.
Irene ist die Mutter von Max. Sie weiß, dass sie am Wahltag nicht zuhause sein kann. Sie kann trotzdem per Wahlkarte ihre Stimme abgeben. Die rechtzeitig beantragte Wahlkarte wird ihr vor dem Wahltermin zugeschickt. Irene füllt den Stimmzettel aus. Sie kann ihn per Post zurückschicken oder in einem anderen Wahllokal in Österreich abgeben.
Martin ist der Onkel von Max. Er ist österreichischer Staatsbürger, lebt aber im Ausland. Auch er kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Gertrude, die Oma von Max, lebt im Altersheim. Sie kann nicht mehr aufstehen. Damit sie trotzdem ihre Stimme abgeben kann, kommt eine „fliegende Wahlkommission“ direkt zu ihr ins Altersheim. Es wird vieles dafür getan, damit jede:r wahlberechtigte österreichische Staatsbürger:in auch ihre/seine Stimme abgeben kann.

Bundeswahlbehörde

In Österreich ist die Bundeswahlbehörde für die Organisation und Abwicklung der Nationalratswahlen zuständig. Sie ist die Oberste Wahlbehörde und besteht aus dem Bundesminister für Inneres sowie siebzehn Beisitzer:innen. Der Großteil dieser Beisitze:rinnen wird von den im Nationalrat vertretenen Parteien nominiert. Die Bundeswahlbehörde organisiert auch die Europawahlen, die Bundespräsidentschaftswahlen. Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen werden ebenfalls von der Bundeswahlbehörde betreut. 

Mehr über die Aufgaben der Bundeswahlbehörde und die Organisation von bundesweiten Wahlen erfährst du im Videointerview mit Gregor Wenda, Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium.

Die Wahl 2024 in Zahlen

Zahlen zur Nationalratswahl: 346.029 Wahlberechtigte, 1 Bundeswahlbehörde, 9 Landeswahlbehörden, 109 Bezirkswahlbehörden, 10000 Wahllokale,

Auf den Punkt gebracht: So funktionieren Vorzugsstimmen

Bei der Nationalratswahl stehen manche Kandidat:innen auf der Bundesliste einer Partei und damit auf allen Wahlzetteln in ganz Österreich. Manche Kandidat:innen, treten in einzelnen Bundesländern für ihre Partei an, sie stehen auf deren Landesliste. Kandidat:innen, die auf den Regionallisten aufgestellt wurden, treten in einzelnen Wahlbezirken an. Vor der Wahl erstellen alle Parteien, die zur Nationalratswahl antreten eine Liste mit den Namen und der Reihung ihrer Kandidat:innen. Durch die Vergabe von Vorzugsstimmen kann diese Reihung verändert werden.

Achtung: Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn die ausgewählten Personen jener Partei angehören, die du angekreuzt hast.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/politik-und-rechte/thema-nationalratswahlen/alles-zur-wahl
gedruckt am: Freitag, 27. September 2024