Die Forderungen nach mehr Mitbestimmung verstummten nicht. Durch diverse verlorene Kriege der Habsburgermonarchie gerät Kaiser Franz Joseph in Geldnot, das Habsburgerreich hatte riesige Schulden und musste Kredite aufnehmen. Die Menschen, allen voran das liberale (Groß-)Bürgertum, forderten im Gegenzug für Geld mehr Rechte ein. Erst Jahre nach den Ereignissen von 1848 war der Kaiser nun zu schrittweisen Zugeständnissen an das Volk bereit.
Geburtsjahr des ersten österreichischen Parlaments 1861
Am 20. Oktober 1860 erließ Franz Joseph I eine neue Verfassung, das sogenannte Oktoberdiplom. Der Kaiser konnte aber weiterhin in den wichtigsten Staatsgeschäften alleine entscheiden und der Reichsrat sollte von den Landtagen der einzelnen Länder beschickt, aber nicht gewählt werden. Das stieß auf Widerstände, vor allem von den Deutschliberalen und von den Ungarn, die mit einem Steuerstreik protestierten. Dadurch zwangen sie den Kaiser zu neuen Zugeständnissen und Staatsminister Anton Ritter von Schmerling überarbeitete im Auftrag des Kaisers das Oktoberdiplom.
Am 26. Februar 1861 beschloss Kaiser Franz Joseph eine erweiterte Verfassung, das sogenannte Februarpatent. Es ist die Geburtsurkunde des ersten österreichischen Parlaments. Darin wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und dem neuen Reichsrat geregelt. Das Parlament bestand nun aus zwei Kammern: aus dem Abgeordnetenhaus und dem Herrenhaus. Der Kaiser hatte das Recht, die Mitglieder des Herrenhauses zu ernennen. Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses wurden von den Landtagen bestimmt. Dessen Mitglieder kamen aus allen Teilen des Habsburgerreichs und umfassten acht Nationen, elf verschiedene Landessprachen und 17 Kronländer.