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Der Weg von der Monarchie bis zum Anfang der Republik

Ab 1867 veränderte sich die politische Landschaft in der Habsburgermonarchie: Massenparteien zogen ins Parlament ein, die Nationalitätenkonflikte im Vielvölkerstaat verstärkten sich. Nach dem Vorbild Ungarns strebten weitere Nationalitäten mehr Selbstbestimmung an.

Parlamentarismus in der konstitutionellen Monarchie 

Die Dezemberverfassung von 1867 blieb bis 1918 die verfassungsrechtliche Grundlage der Monarchie. Kaiser Franz Joseph hatte nun nicht mehr die uneingeschränkte Macht, sondern teilte sie mit dem Reichsrat. Der Kaiser konnte jedoch weiterhin Gesetzesbeschlüsse verhindern. Noch immer gab es für die Menschen keine Möglichkeit ihre Volksvertretung direkt zu wählen. Teile des Reichsrats strebten aber eine Ausweitung des Wahlrechts an. Tatsächlich kam es schrittweise zu großen Veränderungen, die auch Neuerungen in der Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses mit sich brachten.

Die Wahlrechtsreform 1873 brachte die direkte Volkswahl zum Abgeordnetenhaus durch Zensuswahlrecht mit sich. Wählen durfte nun, wer einer von vier Kurien (wie die Kurie der Großgrundbesitzer:innen, die Kurie der Städte sowie Landgemeinden oder Mitglieder der Handels- und Gewerbekammern) angehörte. Dies brachte nun Frauen, die Grundbesitzerinnen waren und das 24. Lebensjahr vollendet hatten, das aktive Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus in der Wählerklasse des Großgrundbesitzes.

Nachgefragt: Was bedeutet Zensuswahlrecht?

Das Zensuswahlrecht ist ein Wahlrecht, das auf Ungleichheit beruht. Dabei wurde ein Mindesteinkommen beziehungsweise ein bestimmter Bildungsgrad festgelegt. Wählen darf nur, wer diese Anforderungen erfüllen konnte. Die Stimmen waren außerdem nicht alle gleich viel „wert“. 1873 konnten gerade einmal 5.000 Großgrundbesitzer:innnen 85 Abgeordnete wählen. Hingegen konnten 18 Millionen Wahlberechtigte der Landgemeinden-Kurie nur 131 Abgeordnete bestimmen. 

Nach einer weiteren Ausweitung des Wahlrechts durften ab 1897 auch Ärmere wählen. Erstmals konnten alle Männer über 24 Jahre in einer allgemeinen fünften Kurie wählen. Die sozialdemokratische und die christlich-soziale Partei zogen nun erstmals ins Parlament am Ring ein.

1907 kam es zur Abschaffung des Kurien- und Zensuswahlrechts. Das allgemeine, direkte, gleiche und geheime Wahlrecht für Männer wurde eingeführt. Elf Jahr später durften endlich auch Frauen zur Wahl gehen.  

Nationalitätenkonflikte im Abgeordnetenhaus 
Die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nationalitäten verstärkten sich zusehends und lähmten das Abgeordnetenhaus. Verhandlungen und Sitzungen wurden immer öfter durch sogenannte Obstruktionen gestört. Gegner einer Maßnahme blockierten dabei Verhandlungen durch Lärmen, das Werfen von Tintenfässern, durch Dauerreden, Musizieren oder durch lautstarkes Auf- und Niederschlagen der Pultdeckel (bekannt als „Pultdeckelkonzerte“).

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024