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Die Französische Revolution (1789)

Am Ende des 18. Jahrhunderts ging es dem Volk in Frankreich sehr schlecht. Doch während die Bevölkerung Hunger litt, lebte man am Hof des Königs in Saus und Braus. 

Als König Ludwig XVI. (der Sechzehnte) die Steuern erhöhen wollte, brauchte er erstmals seit 175 Jahren wieder die Zustimmung der Generalstände. Die Generalstände waren eine Versammlung von kirchlichen Vertretern, Adeligen und dem dritten Stand. Dieser umfasste die restliche Bevölkerung. Diesmal verlangten die Generalstände als Gegenleistung für die Steuererhöhung mehr Rechte. Da ihnen der König diese Rechte nicht zugestehen wollte, kam es am 14. Juli 1789 zum Volksaufstand. Die Franzosen stürmten die Bastille in Paris – ein Gefängnis für Leute, die den König kritisiert hatten. 
Damit wurde der König vorerst in die Knie gezwungen. Vertreter des dritten Standes beriefen nun eine Nationalversammlung ein, die eine Verfassung nach amerikanischem Vorbild ausarbeitete. Der König weigerte sich jedoch, diese anzuerkennen, und als man entdeckte, dass er heimlich einen Krieg gegen sein eigenes Volk angezettelt hatte, wurde er verhaftet und zum Tode verurteilt.

Sturm auf die Bastille

Der "Sturm auf die Bastille" war der Beginn der Französischen Revolution. Die Menschen kämpften für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Diese Forderungen sind Ideen der Aufklärung und wurden zum Leitspruch der Französischen Revolution. Sie sind auch in der französischen Verfassung verankert. Noch heute sind Freiheit, Gleichheit und Zusammenhalt die Basis einer starken Demokratie.

Auf den Punkt gebracht: Menschenrechte und Demokratie

Die Ideen einer freien und gleichen Gesellschaft bilden auch heute noch den Kern demokratischer Herrschaft. Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sind diese demokratischen Grundsätze festgeschrieben. Dort heißt es in Artikel 1 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ und in Artikel 21 „Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt“. Viele Staaten haben die Menschenrechte als Grundrechte in ihrer Verfassung aufgenommen. 

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gedruckt am: Mittwoch, 16. April 2025