Anfang und Ende der Ersten Republik
Die Republik Österreich wurde 1918 als demokratischer Staat gegründet und das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer eingeführt. Zwei Jahre später, am 1. Oktober 1920, beschloss die konstituierende Nationalversammlung das Bundes-Verfassungsgesetz. Im Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes steht, dass Österreich eine demokratische Republik ist, in der das Recht vom Volk ausgeht.
Die Zeit der Demokratie in Österreich wurde jedoch unterbrochen. Die großen Parteien im Land, die Christlichsozialen und die Sozialdemokraten, entfernten sich immer mehr voneinander. Im Jahre 1933 wurde das Parlament aufgelöst und die demokratische Bundesverfassung außer Kraft gesetzt. Der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuß regierte nun ohne Parlament. Die Sozialdemokraten leisteten Widerstand dagegen und 1934 kam es zu einem Bürgerkrieg. Der Widerstand wurde blutig niedergeschlagen. Schließlich verbot Dollfuß andere Parteien, und viele demokratische Elemente, wie etwa die Meinungsfreiheit, wurden nach und nach ausgeschaltet.
Noch schlimmer wurde es nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in Österreich. 1938 marschierten Truppen der Deutschen Wehrmacht in Wien ein und Österreich wurde an das "Dritte Reich" angeschlossen. Unter der Diktatur Adolf Hitlers gab es keine Wahlen. Es folgten sechs Jahre Krieg—der Zweite Weltkrieg—und es kam zur brutalen Verfolgung von Juden und Jüdinnen und Angehörigen von Minderheiten. Auch politisch anders Denkende wurden verfolgt und ermordet.