Wann kommt eine Sache „vor Gericht“?
Nicht immer, wenn ein Gesetz übertreten wird, kommen (sofort) die Gerichte ins Spiel.
Etwa wenn jemand mit dem Auto zu schnell gefahren ist oder im Halteverbot geparkt hat; wenn jemand sein Geschäft auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet hat…In solchen Fällen sind in erster Linie die jeweiligen Verwaltungsbehörden (Magistrate, Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion…) zuständig. Sie können Verwaltungsstrafen verhängen.
Auch muss nicht jeder Konflikt oder jede Beschwerde vor Gericht landen, zum Beispiel wenn der Nachbar sich über den Lärm beschwert, den die Kinder machen; wenn das neu gekaufte Handy nicht funktioniert; wenn ein Lebensmittel aus dem Supermarkt bereits beim Kauf verdorben war; wenn ein Flug verspätet war oder man mit der Arbeit eines Handwerkers nicht zufrieden war… In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, mit der anderen Person oder mit dem verantwortlichen Unternehmen eine Lösung zu finden und sich außergerichtlich zu einigen. Für außergerichtliche Einigungen stehen in Österreich auch eigene Schlichtungsstellen, die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, MediatorInnen und Schiedsgerichte zur Verfügung.
Vorteile bringt eine außergerichtliche Einigung u.a., weil sie häufig schneller und mit weniger Aufwand und Kosten verbunden ist als ein Gerichtsverfahren.
Wenn in einem Streitfall eine Einigung außerhalb des Gerichtes nicht möglich ist, so kann man „vor Gericht gehen“, um sein Recht durchzusetzen. Das wird durch das „Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter“ garantiert. Wie man einen Fall vor Gericht bringen kann, ist genau geregelt.