Wer ein Gesetz nicht einhält und zum Beispiel jemand anderen bestiehlt, wird angezeigt und muss sich vor Gericht dafür verantworten. Es gibt aber auch viele Fälle, wo man mit dem Gericht zu tun haben kann, ohne dass man etwas „angestellt“ hat.
Hier findest du einige Beispiele:
LaienrichterInnen
Die Mutter von Mara wird als Schöffin für ein Gerichtsverfahren berufen. Sie wurde nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. So wie Maras Mutter kann jede/r österreichische StaatsbürgerIn im Alter zwischen 25 und 65 Jahren vom Gericht als LaienrichterIn berufen werden. LaienrichterInnen sind als SchöffInnen oder Geschworene tätig und entscheiden gemeinsam mit BerufsrichterInnen darüber, ob jemand verurteilt wird. Ein Geschworenengericht braucht es, wenn es im Prozess um Verbrechen geht, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe bedroht sind, deren Untergrenze mehr als fünf Jahre und deren Obergrenze mehr als zehn Jahre beträgt. Außerdem entscheiden sie über bestimmte politische Delikte. Schöffensenate entscheiden über Delikte, die mit Strafe von über fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, wenn nicht ein Geschworenengericht zuständig ist.
Erbe und Erbrecht
Herr Müller stirbt und hinterlässt kein Testament. Seine Kinder erben das Elternhaus. Sie können sich nicht einigen, wer das Haus erben soll und wie die anderen Geschwister finanziell entschädigt werden. Deshalb muss ein Gericht darüber entscheiden.
Scheidung und Obsorge (Sorgerecht)
Herr und Frau Maier lassen sich scheiden. Dazu müssen sie die Scheidung beim Bezirksgericht beantragen.
Bei einer Scheidung kann es auch um die Obsorge für die gemeinsamen Kinder gehen. Wer das Sorgerecht für die Kinder übernimmt, wird entweder von den Eltern gemeinsam vor Gericht oder durch die zuständigen RichterInnen entschieden.
Arbeitsrecht
Frau Huber wird von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Sie bringt den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht. Das Gericht entscheidet, ob ihre Entlassung begründet war oder nicht.
Verkehrsdelikte
Herr Schmitt ist betrunken mit seinem Auto gefahren und von der Polizei erwischt worden. Daraufhin wird ihm der Führerschein entzogen. Er kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einreichen.