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Was haben Gericht und Gerichtsbarkeit mit mir zu tun?

Wir alle haben täglich mit Gesetzen und Verordnungen zu tun. Wenn wir einkaufen, schließen wir einen Kaufvertrag ab. Wenn wir mit dem Rad fahren oder über die Straße gehen, müssen wir uns an die Straßenverkehrsordnung halten.

Richtig bewusst wird uns das meist erst, wenn ein Gesetz nicht eingehalten oder Recht gebrochen wird. Wenn das Gerät, das wir gekauft haben, bereits kaputt war. Wenn ein Autofahrer bei Rot nicht anhält. Oder wenn man bestohlen wird.

Nachgefragt: Wo kann man sich über Gesetze und die eigenen Rechte informieren?

In Österreich gibt es Einrichtungen, die kostenlose Rechtsauskünfte anbieten, zum Beispiel Bezirks- und Landesgerichte. Eine Auflistung dieser Einrichtungen findest du hier. Für Kinder und Jugendliche stehen eigene Kinder- und Jugendanwaltschaften für Rechtsauskünfte zur Verfügung. Auf der Seite des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend gibt es ein Info-Portal zum Thema „Kinderrechte“.

Der kostenlose „Notruf für Opfer“ des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ist täglich unter 0800 112 112 erreichbar. Hier erhalten Opfer von Straftaten Rechtsauskünfte.

Wer ein Gesetz nicht einhält und zum Beispiel jemand anderen bestiehlt, wird angezeigt und muss sich vor Gericht dafür verantworten. Es gibt aber auch viele Fälle, wo man mit dem Gericht zu tun haben kann, ohne dass man etwas „angestellt“ hat.

Hier findest du einige Beispiele:

LaienrichterInnen

Die Mutter von Mara wird als Schöffin für ein Gerichtsverfahren berufen. Sie wurde nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. So wie Maras Mutter kann jede/r österreichische StaatsbürgerIn im Alter zwischen 25 und 65 Jahren vom Gericht als LaienrichterIn berufen werden. LaienrichterInnen sind als SchöffInnen oder Geschworene tätig und entscheiden gemeinsam mit BerufsrichterInnen darüber, ob jemand verurteilt wird. Ein Geschworenengericht braucht es, wenn es im Prozess um Verbrechen geht, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe bedroht sind, deren Untergrenze mehr als fünf Jahre und deren Obergrenze mehr als zehn Jahre beträgt. Außerdem entscheiden sie über bestimmte politische Delikte. Schöffensenate entscheiden über Delikte, die mit Strafe von über fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, wenn nicht ein Geschworenengericht zuständig ist.

Erbe und Erbrecht

Herr Müller stirbt und hinterlässt kein Testament. Seine Kinder erben das Elternhaus. Sie können sich nicht einigen, wer das Haus erben soll und wie die anderen Geschwister  finanziell entschädigt werden. Deshalb muss ein Gericht darüber entscheiden.

Scheidung und Obsorge (Sorgerecht)

Herr und Frau Maier lassen sich scheiden. Dazu müssen sie die Scheidung beim Bezirksgericht beantragen. 

Bei einer Scheidung kann es auch um die Obsorge für die gemeinsamen Kinder gehen. Wer das Sorgerecht für die Kinder übernimmt, wird entweder von den Eltern gemeinsam vor Gericht oder durch die zuständigen RichterInnen entschieden.

Arbeitsrecht

Frau Huber wird von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Sie bringt den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht. Das Gericht entscheidet, ob ihre Entlassung begründet war oder nicht. 

Verkehrsdelikte

Herr Schmitt ist betrunken mit seinem Auto gefahren und von der Polizei erwischt worden. Daraufhin wird ihm der Führerschein entzogen. Er kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einreichen.

Auf den Punkt gebracht:

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind in Österreich noch nicht strafbar. Ab 14 Jahren gilt man als mündig, also strafbar nach dem Jugendstrafgesetz. Ab 18 Jahren gilt man in Österreich als volljährig. Ein Jugendlicher zwischen dem 14. und 18. Geburtstag ist somit minderjährig, aber trotzdem mündig. Es gibt bestimmte Angelegenheiten, bei denen Kinder vor Gericht angehört werden müssen, zum Beispiel wenn es um das Sorgerecht geht. Mehr Informationen dazu findest du bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024