„Wir sehen uns vor Gericht“ – diese Aussage hört man im Alltag immer wieder. Doch das bedeutet nicht, dass man einfach zum nächsten Gericht gehen kann und dieses dann für den Fall zuständig ist.
Es gibt verschiedene Arten von Gerichten, die für unterschiedliche Streitigkeiten zuständig sind. Damit soll gesichert werden, dass das zuständige Gericht über das notwendige Fachwissen verfügt und ein faires Verfahren für alle Beteiligten möglich ist.
Allgemein kann man in Österreich zwischen den „ordentlichen Gerichten“ und den Verwaltungsgerichten unterscheiden. Daneben gibt es den Verfassungsgerichtshof. Eine weitere Gruppierung sind internationale Gerichte, zum Beispiel der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die Internationalen Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen.