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Judikative

Die Judikative (auch „Gerichtsbarkeit“ genannt) ist die Recht sprechende Gewalt. Als eine der drei „Staatsgewalten“ ist sie von der Legislative (Gesetzgebung) und der Exekutive (Verwaltung) getrennt (Gewaltentrennung). Zur Judikative gehören Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die dazugehörigen RichterInnen und StaatsanwältInnen.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024