In einer
Demokratie sind die verschiedenen Aufgaben des Staates, ist die
Macht, in drei große Bereiche geteilt:
• Das
Parlament beschließt
Gesetze und kontrolliert die Verwaltung (Legislative).
• Regierung und Verwaltung sind dafür verantwortlich, dass die Regeln in den Gesetzen befolgt werden (Exekutive).
• Die Gerichte entscheiden in Streitfällen und verurteilen jene, die die Gesetze gebrochen haben (
Judikative).
Diese drei Bereiche werden „die drei Gewalten“ genannt. Sie sollen unabhängig voneinander handeln und sich gegenseitig kontrollieren. Dann spricht man von einer
Gewaltenteilung.