Die nationalen Konflikte der verschiedenen Völker der Monarchie wurden nicht so sehr im Alltag der Bevölkerung deutlich, sondern vor allem im Reichsrat, in dem die zahlreichen Völker der Monarchie vertreten waren. Weil alle Nationen ihre eigenen Interessen vertraten und sich nicht als Gesamtvolk verstanden, war es kaum möglich, dass sich die verschiedenen Länder auf gemeinsame Gesetze einigten oder gar die Verfassung erneuerten (reformierten). Die Mehrheiten, die dafür notwendig gewesen wären, kamen nicht zustande.
Ein weiteres Problem war, dass einige Nationalitäten mit übermäßig vielen Abgeordneten im Reichsrat vertreten waren; durch das damalige Wahlrecht herrschte eine deutsche Mehrheit im Abgeordnetenhaus. Auch das führte immer wieder zu Konflikten.
Fühlte sich ein Land durch ein geplantes Gesetz benachteiligt, so verhinderten die Abgeordneten die Verhandlungen im Parlamentsgebäude durch Lärm, Musik, Dauerreden usw. Immer wieder mussten die Sitzungen des Reichsrates also unterbrochen oder verschoben werden, zum Teil musste sogar die Polizei eingreifen. Diese (meist erfolgreichen) Störungsversuche, die den Gesetzgebungsprozess verzögerten bis unmöglich machten, nennt man „Obstruktion“.
Die kaiserliche Regierung hatte in diesen Fällen die Möglichkeit, mit Notverordnungen zu regieren. Für diese Verordnungen war es nicht notwendig, dass der Reichsrat zustimmte.