Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Dein Körper, dein Recht

Dein Körper gehört dir allein und du darfst bestimmen. Die Verantwortung für deinen Schutz liegt bei den Erwachsenen. Sie müssen sich für Kinder und Jugendliche einsetzen und sich mit ihnen gemeinsam stark machen, damit Gewalt keinen Platz hat.

Tattoos, Piercings und Co.

Eltern haben die Aufsichts- und Fürsorgepflicht für ihre minderjährigen Kinder. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass es ihnen gut geht und sie nicht zu Schaden kommen. Wenn es um die Gesundheit geht, können Jugendliche schon ab 14, jedenfalls aber ab dem Alter von 16 Jahren, über medizinische Behandlungen weitgehend eigenständig entscheiden.Über Make up, Haarschnitt und Kleidung dürfen Jugendliche weitgehend selbst bestimmen. Für dauerhafte Veränderungen, wie ein Piercing, Ohrlöcher oder Tattoos braucht es bis zur Volljährigkeit (ab dem 18. Lebensjahr) das Einverständnis der Eltern. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht tätowiert oder gepierct werden. Das Ohrlochstechen ist davon ausgenommen.

Keine Chance der Gewalt

Das Recht auf Leben ist ein universales Menschenrecht. Jede Form von Gewalt missachtet dieses Menschenrecht, egal ob es sich dabei um körperliche oder seelische Gewalt handelt. Auch Handlungen, die unter Zwang ausgeführt werden müssen (wie etwa Zwangsheirat, Zwangsprostitution, Sklaverei) sind als gewalttätige Angriffe zu werten, ebenso wie digitale Gewalt und politisch motivierte Gewalt. Jede dieser Formen von Gewalt ist verboten und strafbar. Auch die Androhung von Gewalt ist ein Straftatbestand. Jede Handlung, die die Würde eines Menschen verletzt, egal ob durch Worte oder Taten, ist ebenfalls verboten.

Auf den Punkt gebracht: Kinderschutzkonzepte

Erwachsene müssen darauf achten, dass Kinder nicht zu Schaden kommen und ihre Rechte gewahrt werden. Damit, dass auch in Schulen, Kindergärten sowie allen anderen Orten an denen Erwachsene und Kinder zusammenkommen, garantiert ist, gibt es Kinderschutzkonzepte. Sie müssen von Organisationen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendliche zu tun haben, erstellt werden. Grenzverletzendes Verhalten, Übergriffe und Gewalt sollen so keine Chance bekommen.

Formen sexualisierter und sexueller Gewalt

Gewalt verletzt und traumatisiert. Gewalt stellt immer einen Machtmissbrauch aus. Jemand glaubt Kontrolle über einen anderen Menschen haben zu dürfen. Sexualisierte Gewalt oder geschlechtsspezifische Gewalt drückt aus, dass eine Gewalttat aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt wird. Sexuelle Gewalt bedeutet, dass die Gewalttaten sexuell motiviert sind. Es gibt zahlreiche Formen von sexueller und sexualisierter Gewalt. Beide Formen sind nicht einfach individuelles Pech, sondern ein gesellschaftliches Problem. Um sexuelle Gewalt zu verhindern, gibt es Gesetze und Schutzmaßnahmen. 

Formen sexualisierter und sexueller Gewalt

Gewalt in der Familie

Mutwillige Gewalt ist verboten und strafbar. Gesetze sollen Menschen vor Gewalt schützen. Gewaltschutz beginnt am besten bevor Gewalt überhaupt passiert. Nicht immer ist Gewalt auf den ersten Blick sichtbar, weil sie im häuslichen Umfeld passiert. Mit dem Gewaltschutzgesetz sollen n Österreich Menschen vor Gewalt in der Familie besser geschützt werden. Das Gewaltschutzgesetz beruht auf drei Säulen:

  • Polizeiliche Wegweisung und Betretungsverbot (damit verbunden ist ein Waffenverbot)
  • Gerichtliche einstweilige Verfügung, um Gefährder:innen bis zu einem Jahr von der gefährdeten Person fernhalten zu können
  • Unterstützung der von Gewalt betroffenen Menschen.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/lebensbereiche/koerper-geschlecht-und-politik/dein-koerper-dein-recht
gedruckt am: Sonntag, 30. Juni 2024