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Was haben Körper und Geschlecht mit Politik zu tun?

Unsere Körper sind verschieden und einzigartig. Trotzdem werden körperliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede gerne herangezogen, um Menschen in Gruppen einzuteilen. Eine Unterscheidung die gleich bei der Geburt getroffen wird, ist zum Beispiel meist jene zwischen weiblich und männlich. Aber egal, welcher Gruppe wir angehören oder uns zugehörig fühlen, egal wie wir aussehen oder wie wir von anderen wahrgenommen werden, immer gilt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten“. So lautet der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Grundsatz, der überall auf der Welt bekannt ist, doch leider nicht überall umgesetzt wird. In Österreich ist dieser Grundsatz seit 1920 Teil der Verfassung

Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung lautet:

  1. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

In einer Demokratie gilt es die Rechte aller Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und den Schutz aller Menschen bestmöglich zu gewährleisten. Regelungen, die den Schutz und die Gesundheit unseres Körpers betreffen, sind zum Beispiel Gesetze zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsschutz und Umweltschutz, Gesetze, die Menschen vor körperlicher Misshandlung oder Ausbeutung schützen aber auch Gesetze zur Lebensmittel- und Produktsicherheit. 

Die Gleichstellung der Geschlechter, die Anerkennung der Vielfalt der Menschen und die Selbstbestimmung jedes Einzelnen sind Teil einer demokratischen Gesellschaft. Toleranz, Akzeptanz, Respekt und ein gewaltfreies Miteinander sind jedoch nicht auf Gesetze beschränkt, sondern ein wichtiger Teil des Miteinanders in Alltag, Schule, Familie und Beruf.

Geschlecht, Macht und Politik

In einer Demokratie dürfen Körper und Geschlecht eines Menschen nicht zur Ungleichbehandlung oder Benachteiligung führen. Antidiskriminierungsgesetze im Arbeits-, Sozial- und Familienrecht sollen verhindern, dass es zu Ungerechtigkeiten kommt. Diskriminierendes Verhalten kann so auch rechtliche Folgen nach sich ziehen. 

Auf den Punkt gebracht: Formen der Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet die Benachteiligung, Abwertung, Anfeindung oder Ungleichbehandlung einer Person oder einer Gruppe von Menschen. Werden Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert, spricht man von Rassismus. Werden Menschen aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung benachteiligt, spricht man von Ableismus. Werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, spricht man von Sexismus.

Diskriminierungen beinhalten oftmals die Vorstellung einer hierarchischen Ordnung. Eine Gruppe von Menschen fühlt sich anderen überlegen oder glaubt über andere Menschen bestimmen zu dürfen. Im Fall von Sexismus ist es die Vorstellung einer hierarchischen Geschlechterordnung. Tatsächlich wurden zum Beispiel Männer und Frauen über viele Jahrhunderte hinweg ungleich behandelt. Frauen durften erst ab dem späten 19. Jahrhundert studieren, das Wahlrecht für Frauen wurde in Österreich 1918 eingeführt. Noch bis in die 1970er Jahre wurden Männer im Familienrecht als „Haupt der Familie“ angesehen, Ehefrau und Kinder mussten „folgen“. 

Solche Ungerechtigkeiten sind zum Glück Vergangenheit. Klischees und Vorurteile sind aber auch heute noch nicht verschwunden. Äußerungen wie „Mädchen können das gar nicht“ oder „Jungs weinen nicht“ haben viele schon einmal gehört. Solche Sprüche muss sich niemand gefallen lassen. Oft erfordert es aber Mut diskriminierenden Bemerkungen entgegenzutreten.

Nachgefragt: Was bedeutet Intersektionalität?

Die Formen der Diskriminierung sind vielfältig. Oftmals sind Menschen in mehrfacher Hinsicht von Benachteiligung und Anfeindungen betroffen. Das wird als Intersektionalität bezeichnet. Eine Frau mit dunkler Hautfarbe kann nicht nur von Sexismus, sondern auch von Rassismus betroffen sein.

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gedruckt am: Sonntag, 30. Juni 2024