Unsere Körper sind verschieden und einzigartig. Trotzdem werden körperliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede gerne herangezogen, um Menschen in Gruppen einzuteilen. Eine Unterscheidung die gleich bei der Geburt getroffen wird, ist zum Beispiel meist jene zwischen weiblich und männlich. Aber egal, welcher Gruppe wir angehören oder uns zugehörig fühlen, egal wie wir aussehen oder wie wir von anderen wahrgenommen werden, immer gilt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten“. So lautet der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ein Grundsatz, der überall auf der Welt bekannt ist, doch leider nicht überall umgesetzt wird. In Österreich ist dieser Grundsatz seit 1920 Teil der Verfassung.
Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung lautet: