Gewaltschutzgesetz
- Das Gewaltschutzgesetz ist seit 1997 in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen in Österreich Menschen vor Gewalt in der Familie besser geschützt werden. Das Gewaltschutzgesetz beruht auf drei Säulen: Der polizeilichen Wegweisung und dem Betretungsverbot, damit verbunden ist ein Waffenverbot. Eine gerichtliche einstweilige Verfügung, um Gefährder:innen bis zu einem Jahr von der gefährdeten Person fernhalten zu können. Sowie die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Menschen.