Die Entwicklung in Deutschland
Vom Häftling zum Reichskanzler
Schon 1923 versuchte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) unter Adolf Hitler einen Regierungssturz in Deutschland, der fehlschlug. Hitler wurde verurteilt, die NSDAP verboten.
Im Gefängnis verfasste Hitler sein Werk „Mein Kampf“, in dem er Werte und Zielvorstellungen der nationalsozialistischen Bewegung niederschrieb. Nach seiner Entlassung erreichte Hitler die Aufhebung des Verbots der NSDAP und gestaltete die Partei um. Aus dieser Zeit stammt auch die Bezeichnung „Führer“ für Adolf Hitler als Parteivorsitzenden. Hitlers Redetalent und intensive Propaganda halfen der NSDAP, 1932 mit mehr als 33% zur stimmenstärksten Partei im deutschen Reichstag aufzusteigen.
1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. In wenigen Monaten erreichte Hitler durch Erlass neuer Gesetze, aber auch mit Terror und Gewalt, die Alleinherrschaft der NSDAP. Politische GegnerInnen wurden inhaftiert oder ermordet.
Mit den sogenannten Nürnberger Gesetzen schuf der NS-Staat 1935 die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des antisemitischen und rassistischen Ideenguts der NSDAP. Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung aller, die nach diesen Gesetzen nicht zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ gezählt wurden – Jüdinnen und Juden, Roma, Sinti, ethnische Minderheiten, nicht Angepasste – waren damit gesetzlich erlaubt.