„Glaub doch, was du willst!“
In Österreich ist es möglich, dies wörtlich zu nehmen: Jeder Mensch in Österreich darf glauben, woran er möchte, und selbst entscheiden, welcher Kirche oder Religionsgemeinschaft er angehören oder nicht angehören will! Es gilt das Recht auf Religionsfreiheit. Sie garantiert auch, dass
- jede und jeder Einzelne ihre/seine Religion oder Weltanschauung ausüben darf, z.B. in Gottesdiensten oder anderen religiösen Zeremonien, sei es alleine oder mit anderen, privat oder öffentlich. (Diesen Teil der Religionsfreiheit nennt man „Religionsübungsfreiheit“ oder auch „Kultusfreiheit“.)
- jederR sich auch außerhalb religiöser Zeremonien zu seinem Glauben oder einer Weltanschauung bekennen darf. Niemand aber darf gezwungen werden, dies zu tun („Bekenntnisfreiheit“). Zur Bekenntnisfreiheit gehört z.B. auch das Recht auf religiöse Kindererziehung.