Das Recht auf Religionsfreiheit in Österreich hat sich schrittweise entwickelt und ist durch mehrere Gesetze garantiert. Die Definition liefert eine allgemeine Beschreibung des Begriffes „Religionsfreiheit“. Die Beispiele (Lückentext) sollen dir ein besseres Bild davon vermitteln, was Religionsfreiheit konkret bedeutet.
Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich festgelegt und gehört zu den Grundrechten. Jede und jeder kann frei entscheiden, welcher Religion (oder Weltanschauung) er oder sie angehört, und darf diese Religion auch ungestört ausüben. Ebenso kann man sich entscheiden, ohne Religionsbekenntnis zu leben.
Der Staat muss allen StaatsbürgerInnen gleiche Rechte gewähren, egal, welcher Religion oder Weltanschauung diese angehören.
Ergänze die untenstehenden Sätze mit den richtigen Wörtern. (Anmerkung: Kap. 4 und die Timeline Kap. 4.1. im Schwerpunktthema „Religion und Glaube“ kann dir hier als Ausfüllhilfe gute Dienste leisten)
Bekenntnisgemeinschaft – StaatsbürgerInnen – ProtestantInnen – öffentliche – Staatsgrundgesetz – Religionsmündigkeit – Islam
1. In Österreich darf man mit 14 Jahren entscheiden, ob man einer Religion angehören möchte und welche Religion das ist. Diesen Teil der Religionsfreiheit nennt man …………………………………
2. Der Augsburger Religionsfriede 1655 legte fest, dass der Herrscher eines Gebietes die Religion seiner Untertanen bestimmen konnte. Er regelte das Zusammenleben von KatholikInnen und ……………………………
3. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit wird erstmals 1867 im ……………………… formuliert.
4. Nachdem Bosnien-Herzegowina Teil der k.u.k Monarchie (Österreich-Ungarn) wurde, wurde in Österreich der………………………… als Religion anerkannt.
5. Im Vertrag von Saint-Germain wird nach dem Ersten Weltkrieg 1919 auch den Anhängern der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften das Recht auf …………………… Religionsausübung gewährt.
6. Bevor eine Glaubensgemeinschaft in Österreich staatlich als Religionsgemeinschaft anerkannt werden kann, muss sie vorher eine bestimmte Zeit als ………………………………… eingetragen sein.
7. Weil Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, haben nicht nur ……………………………………… in Österreich das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, sondern alle Menschen, die hier leben.