Seine Meinung sagen, wählen, was man für richtig hält, oder mit jemandem sein Essen teilen – würdest du das als „Widerstandsaktion“ bezeichnen?
Wohl kaum. Meist stellt man sich unter (politischem) Widerstand ja eher vor, dass eine Gruppe im Verborgenen aktiv wird, und mit unterschiedlichen Mitteln, von Flugblättern bis hin zu Waffen, gemeinsam gegen die Herrschenden kämpft.
Auch zur Zeit des nationalsozialistischen Regimes gab es solche Widerstandsgruppen, in denen Personen, „(…) um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewußtes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat eingesetzt haben“
(Definition aus dem Opferfürsorgegesetz, §1. (1))
Der bewaffnete Kampf war allerdings auch im Widerstand gegen den Nationalsozialismus die Ausnahme. Meist wurden Flugblätter verteilt oder andere Propagandaaktionen gesetzt, oft trafen sich die Widerstandsgruppen auch nur zum Gedankenaustausch und kamen über die Planung von Widerstandsaktionen nicht hinaus. So gut wie alle Gruppen des politischen Widerstandes wurden von Spitzeln verraten. Die Mitglieder dieser Gruppen wurden vor Gericht gestellt und vor allem die führenden Köpfe zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Widerstand war lebensgefährlich
Das NS-Regime verlangte vom „Volk“ absoluten Gehorsam. Jegliche abweichende Meinung oder gar Kritik war streng verboten. Selbst das Hören eines ausländischen Radiosenders wurde als Verbrechen betrachtet. Jenen Menschen zu helfen, welche die NationalsozialistInnen als „Feinde“ ansahen, wie etwa Jüdinnen und Juden, war von schweren Strafen, auch von einer Haft in Konzentrationslagern, bedroht.
Jeder und jede, der/die nicht „gehorchte“ und sich unterwarf, musste mit schwerwiegenden Folgen und harten Strafen rechnen. Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) konnte die politischen GegnerInnen jederzeit verhaften und verhören. Unterstützt wurden sie von zahlreichen Spitzeln in der Bevölkerung, die „Vergehen“ von MitbürgerInnen an die Gestapo meldeten.
Wer sich den nationalsozialistischen Ideen und Befehlen widersetzte, riskierte in einem der in einem Konzentrationslager in sogenannte „Schutzhaft“ genommen oder vor Gericht gestellt zu werden. Im Laufe des Krieges wurden Verstöße gegen die Vorschriften des NS-Regimes zunehmend härter bestraft, auch mit dem Tode. Wurden beispielsweise Nachrichten auf ausländischen Radiosendern gehört oder Zweifel am Sieg des NS-Regimes im Krieg vor Soldaten geäußert, konnte dies zu einem Todesurteil führen.