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Menschenrechte in Österreich

Menschenrechte begegnen uns überall im Alltag. Sie sind die Grundpfeiler unserer Gesellschaft. In die Schule gehen, Freizeitaktivitäten, leistbares Wohnen oder gute Nahrungsmittel: All das sind auch wichtige Themen der Menschenrechte, die uns alle betreffen. Nicht nur Politik und Staat sind gefordert, sich für die Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen. Wir alle sind aufgefordert, uns an diese gemeinsamen Werte zu halten und diese zu schützen.

Schutz der Menschenrechte

Österreich hat seit 1945 einige Abkommen zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet. Bereits 1958 trat Österreich der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bei. 1964 wurden die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention auch in die Bundesverfassung aufgenommen. Das ist im Vergleich zu anderen Ländern ungewöhnlich. Das bedeutet aber auch, dass der Schutz der Menschenrechte in Österreich aus juristischer Sicht eine große Bedeutung hat.

Die Situation der Menschenrechte in Österreich wird alle paar Jahre auch vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen überprüft. Die Überprüfung besteht aus einem Bericht der österreichischen Regierung, des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte und von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Als Abschluss findet eine mündliche Prüfung vor dem Menschenrechtsrat statt. Die Situation der Menschenrechte in Österreich wurde zuletzt im Jahr 2021 überprüft.

Der Menschenrechtsausschuss im Österreichischen Parlament

Auch im Parlament spielen Menschenrechte eine wichtige Rolle. Ein symbolisches Beispiel dafür ist die Inschrift beim Haupteingang des Parlamentsgebäudes. Sie wurde 1998 anlässlich des 50. Jahrestags der Menschenrechtsdeklaration enthüllt. Dort ist der erste Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ in Stein gemeißelt:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Im Nationalrat gibt es einen Ausschuss für Menschenrechte. Dort werden Gesetzesvorlagen, Anträge und Berichte behandelt, in denen es um Grundrechte geht. Dazu gehört auch die Menschenrechtspolitik in Österreich und anderen Ländern. Zu den Mitgliedern des Ausschusses gehören Vertreter:innen aller Parlamentsparteien.

Volksanwaltschaft

In Österreich ist außerdem die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Sie überprüft Einrichtungen, wo die persönliche Freiheit von Menschen eingeschränkt oder entzogen wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mensch zu einer Haftstrafe verurteilt wird und im Gefängnis sitzt. Oder bei einer älteren Person, die im Pflegeheim betreut wird.

Ein weiteres Beispiel sind Einrichtungen, wo Menschen mit Behinderungen leben. In diesen Situationen ist es besonders wichtig, dass die Menschenrechte der Betroffenen geschützt werden. Die Volksanwaltschaft überprüft diese Einrichtungen vorbeugend, also auch ohne konkrete Beschwerde.
Die Volksanwaltschaft kontrolliert ebenso, ob Sicherheits-Behörden, zum Beispiel die Polizei, die Menschenrechte einhalten, etwa bei Abschiebungen oder Demonstrationen.

Generell kann jeder Mensch in Österreich bei der Volksanwaltschaft Beschwerde einreichen, wenn er den Eindruck hat, dass seine Menschenrechte verletzt worden sind. Sie überprüft dann, ob die betroffene Behörde auf Grundlage der geltenden Gesetze richtig gehandelt hat. Gerichtliche Entscheidungen kann die Voksanwaltschaft nicht abändern.

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gedruckt am: Samstag, 21. Dezember 2024