Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschheit. Davor wurden im Laufe der Geschichte immer wieder nationale und internationale Abkommen formuliert, die die Rechte von Menschen schützen sollten, allerdings nicht für alle Menschen gleichermaßen galten.
Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 räumte den Bürger:innen der Vereinigten Staaten zwar allgemeine Rechte ein, versklavte Menschen waren darin aber nicht miteingeschlossen. In Frankreich wurde nach der Französischen Revolution von 1789 die Freiheit und Gleichheit aller Bürger:innen als Grundrecht formuliert. In dieser Erklärung heißt es: „Der Mensch wird frei und gleich an Rechten geboren und bleibt es.“ 1864 wurde die erste Genfer Konvention verabschiedet, die den Schutz von Kriegsverletzten garantieren sollte und um 1900 folgten bei den Haager Friedenskonferenzen weitere überstaatliche Kriegsregelungen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte geht über diese Abkommen hinaus. Erstmals wurden in einem einzigen Dokument alle grundlegenden Rechte, die für alle Menschen gelten, zusammengefasst. Nach 1948 folgten zusätzliche Abkommen und Verträge, die diese Erklärung stärken sollen und weitere wichtige Meilensteine zum Schutz der Menschenrechte darstellen.