Für wen gelten die Grundrechte?
Auf einige Grundrechte haben Menschen in Österreich nur dann Anspruch, wenn sie österreichische StaatsbürgerInnen sind, zum Beispiel das Wahlrecht bei den meisten politischen Wahlen. Solche Grundrechte nennt man „Staatsbürgerrechte“. Die meisten österreichischen Grundrechte gelten für alle Menschen, die in Österreich leben. (Man spricht dann auch von „Jedermanns-Rechten“, weil sie eben für jedermann – und jederfrau – gelten.)
Viele Grundrechte sind zugleich auch Menschenrechte.
Die Menschenrechte sind in internationalen Deklarationen und Abkommen festgeschrieben. Die Grundrechte finden sich in den Verfassungen der verschiedenen Staaten.Die Menschenrechte sollten natürlich nicht nur in Österreich, sondern eigentlich für alle Menschen der Welt gelten, einfach deshalb, weil sie Menschen sind und „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind. Leider ist das in manchen Staaten nicht wirklich der Fall, zum Beispiel, in Ländern, in denen eine Diktatur herrscht.
„Die da oben können mit uns ja eh machen, was sie wollen!“?
Falsch! Wie im vorangegangenen Kapitel „Rechte und Grundrechte“ erwähnt, gelten die Rechte immer auch für den Staat und die staatlichen Behörden (Polizei, Gericht und so weiter) selber. Dies gilt natürlich ebenso für die Grundrechte! Wenn jemand beispielsweise festgenommen wird oder ins Gefängnis muss, so ist das eigentlich ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit. Es gibt ganz genaue Regeln, wie und unter welchen Bedingungen der Staat dies darf, und auch Instanzen, die dies kontrollieren. Dies bedeutet nicht, dass niemals Fehler passieren. Umso wichtiger ist es, über die eigenen Rechte Bescheid zu wissen.
Verfassung und Grundrechte
Die Grundrechte sind durch die Verfassung garantiert. Weil die Verfassung nicht so einfach geändert werden kann, können auch die Grundrechte nur unter „erschwerten Bedingungen“ abgeändert werden. Die Grundrechte sind ganz besonders wichtige Rechte, deshalb ist es auch sinnvoll, dass sie so gut „abgesichert“ sind!
Übrigens: Der Begriff „Grundrechte“ wird in der österreichischen Verfassung kaum verwendet. In der Bundesverfassung ist vielmehr von „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten“ die Rede.