Freiheit ist oft nicht völlig grenzenlos – das gilt auch für die Meinungs- und Pressefreiheit!Aber wann sind die Grenzen überschritten? Und wer setzt die Schranken?
Grenzen der Pressefreiheit
Gesetze und Regeln für die Pressefreiheit
Grundsätzlich regeln Gesetze, ob und wie die Pressefreiheit eingeschränkt werden darf.
Außer einem eigenen Mediengesetz setzen auch „allgemeine“ Gesetze wie z.B. das Jugendschutzgesetz der Pressefreiheit Schranken.
Freiwillige Beschränkung
Neben den verschiedenen Gesetzen gibt es auch freiwillige Regeln, an die sich die meisten JournalistInnen halten. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob man etwas berichten sollte, sondern auch wie. Die Regeln sollen die Qualität der Berichterstattung sichern: Das heißt, sie sollen JournalistInnen helfen, gute und verantwortungsvolle Arbeit zu leisten.
In Österreich hat der Österreichische Presserat solche Regeln in einem „Ehrenkodex“ zusammengefasst.
Nachgefragt: Was ist der Österreichische Presserat?
Der Österreichische Presserat ist ein Verein, der Medien dabei unterstützen will, die Pressefreiheit zu sichern und guten Journalismus zu machen.
Der Presserat zeigt Missstände im Pressewesen auf und versucht, diesen entgegenzuwirken.
Er prüft, ob mit einem Bericht gegen den „Ehrenkodex“ verstoßen wurde.
Wo liegen die Grenzen?
Die Grenze der Pressefreiheit ist dort erreicht, wo sie andere Rechte gefährdet, zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre (s. unten). Nicht in jedem Fall ist es ganz klar, welches Recht wichtiger ist.
Ob ein Journalist oder eine Journalistin die Gesetze verletzt hat, darüber entscheiden Gerichte. Weil die Pressefreiheit als Grundrecht in der Verfassung steht, wacht letztlich der Verfassungsgerichtshof über sie: Er klärt im Streitfall, ob es wichtig war, dass die Menschen über eine Sache erfahren („öffentliches Interesse“, s. unten), oder ob die Pressefreiheit in dem Fall vielleicht zu weit gegangen ist.
Was darf berichtet werden und was nicht?
Weil JournalistInnen eine große Verantwortung tragen, ist es wichtig, wie sie mit Informationen umgehen und welche „Geschichten“ sie wie verbreiten.
Frei ≠ frei erfunden:
JournalistInnen sind verpflichtet, sorgfältig zu recherchieren. Sie müssen Informationen überprüfen und möglichst genau und sachlich berichten. Frei erfundene Geschichten und Unwahrheiten haben in Sendungen und Artikeln nichts verloren!
Ab und zu passieren trotzdem Fehler. Wenn eine Redaktion bemerkt, dass sie etwas Falsches veröffentlicht hat, sollte sie das freiwillig richtig stellen.
Wo die Pressefreiheit noch an Grenzen stößt und warum, das erfährst du, wenn du die untenstehenden farbigen Felder "anklickst":
Öffentliches Interesse oder „reine Neugier“?
JournalistInnen müssen entscheiden, ob die Nachricht für die Öffentlichkeit wichtig ist.
Eine Zeitung darf über das Treffen von Politiker A mit anderen PolitikerInnen berichten. Politiker A vertritt in diesem Treffen sein Land, deren BürgerInnen haben ein Recht darauf, etwas über dieses Treffen zu erfahren. Die Sache ist von „öffentlichem Interesse“.
Wie schaut es aber aus, wenn JournalistInnen den Politiker A im Urlaub am Strand mit seiner Familie fotografieren?
Hier verhält sich die Sache anders: Für die Öffentlichkeit ist es nicht wichtig, etwas über den Urlaub des Politikers A zu erfahren. Hier überwiegt dessen Recht auf Privatsphäre.
Beschimpfen, verspotten und diskriminieren
Medien müssen nicht alles durch die „rosa Brille“ betrachten und dürfen durchaus auch kritisieren. Trotzdem dürfen sie niemanden beschimpfen oder verspotten. Medien dürfen niemanden diskriminieren (z.B. aufgrund der Religion, des Geschlechts oder der Herkunft) und keine Vorurteile schüren, z.B. gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Beispiel: Es macht einen großen Unterschied, ob man schreibt: „Der Einbrecher kommt aus Polen.“ Oder aber „Wen wundert es – der Einbrecher kommt aus Polen“.
Beschuldigen
Diskussionsfrage: Habt ihr den Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ schon mal gelesen? Was heißt das?
Jemand, der verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben (z.B. einen Diebstahl), darf in den Medien nicht als Täter oder Täterin dargestellt werden. Denn jedeR gilt so lange als unschuldig, bis seine oder ihre Schuld vor einem Gericht eindeutig bewiesen ist!
Durch voreilige falsche Anschuldigungen der Medien können die betroffenen Personen geschädigt werden. Zum Beispiel, weil andere Menschen nichts mehr mit ihnen zu tun haben wollen, oder sie ihren Job verlieren.
Kinder- und Jugendschutz
Gerade auf die Sicherheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sollten die Medien Rücksicht nehmen. Sie dürfen z.B. keine extremistischen und pornografischen Inhalte veröffentlichen.
Sensible Themen
Diskussionsfrage: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?“ Ist es manchmal gerechtfertigt, dass JournalistInnen Informationen zurückhalten?
Bei besonders „heiklen“ Themen stellt sich die Frage: Sollen Medien immer die „ungeschminkte Wahrheit“ berichten? Und gleichgültig, ob dadurch möglicherweise mehr Schaden als Nutzen entsteht? Auch hier gibt es Grenzen für die Pressefreiheit, etwa wenn jemand durch die Veröffentlichung in (noch größere) Gefahr kommt, oder wenn das Leid von Betroffenen vergrößert wird.
Beispiel: Wenn über den Suizid eines Jugendlichen berichtet wird und darüber, wie dies genau geschehen ist, besteht die Gefahr der Nachahmung durch andere Jugendliche.
Top Secret
Medien dürfen keine Informationen preisgeben, die die Sicherheit des Landes gefährden. Nicht nur JournalistInnen versuchen, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Auch so genannte „Whistleblower“ („Hinweisgeber“) .
Dabei stoßen sie manchmal an die Grenzen der Pressefreiheit. Einerseits hätte ohne sie die Öffentlichkeit niemals von einer wichtigen Geschichte erfahren. Andererseits könnten sie den Staat dadurch in Schwierigkeiten bringen, die auch für die BürgerInnen schlimme Folgen hätten.
Ein berühmtes Beispiel: 2013 schickte der „Whistleblower“ Edward Snowden geheime Dokumente an eine britische Zeitungsjournalistin sowie an eine Filmemacherin. Diese Dokumente zeigten, dass der US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) bei Firmen wie Google, Apple und Facebook heimlich massenweise private Daten von Chats und E-Mails ausspioniert haben soll. Auch in Europa wurde spioniert, z.B. soll auch das Handy der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört worden sein.
Die NSA gilt als eine der geheimsten Regierungsbehörden der USA. Die Regierung der USA bewertete die Veröffentlichung als „Verrat“. In den USA droht E. Snowden deswegen ein Haftbefehl wegen Spionage. Er ist seither auf der Flucht und lebt inkognito (unerkannt) in Russland.