Der Aufbau der österreichischen Verwaltung besteht aus vier Ebenen:
- Bund
- Bundesländer
- Bezirke
- Gemeinden
Im Bundes-Verfassungsgesetz ist festgelegt, welche Ebene für welche Gesetzgebung und die Ausführung dieser Gesetze zuständig ist. Die zuständigen Verwaltungen sollen möglichst selbstständig entscheiden, erst bei Bedarf soll die nächsthöhere Ebene eingeschaltet werden. Dieses Vorgehen nennt man Subsidiaritätsprinzip. Für Österreich, als Mitglied der Europäischen Union, kommt eine fünfte Verwaltungsebene hinzu: die europäische Ebene mit den Institutionen der Europäischen Union. Klick dich durch die verschiedenen Ebenen, um mehr über ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche zu erfahren.