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„Entnazifizierung“ – Wie umgehen mit einer schwierigen Vergangenheit?

Nie wieder Nationalsozialismus

Beim Wiederaufbau des demokratischen Staates war es wichtig, auch auf die Vergangenheit zu schauen. Dabei stellte sich die Frage, wie man mit Menschen umgeht, die am Nationalsozialismus beteiligt waren. Ein Wiederaufflammen des Nationalsozialismus sollte verhindert werden, die Verbreitung nationalsozialistischer Ideen und Handlungen im Sinne des Nationalsozialismus (auch „Wiederbetätigung“ genannt) wurde verboten.

Wenige NationalsozialistInnen verurteilt

Die NSDAP, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, wurde verboten (Verbotsgesetz). Im Juni 1945 wurde zudem ein Gesetz zu Kriegsverbrechen beschlossen. Alle Mitglieder der NSDAP sollten nach dem „Nationalsozialisten-Gesetz“ von 1947, auch Verbotsgesetz 1947 genannt, bestraft werden. 

Dabei wurde zwischen „illegalen“ (Mitgliedschaft vor der Annexion Österreichs 1938) und „nicht-illegalen“ NationalsozialistInnen, später zwischen „belasteten“ und „minderbelasteten“ Personen unterschieden. Zu den „belasteten“ Personen zählten ParteifunktionärInnen, als „minderbelastet“ galten normale Parteimitglieder. Durch diese Regelungen wurde nur eine geringe Anzahl von Personen bestraft, die „Minderbelasteten“, ungefähr 90% aller NSDAP-Mitglieder, wurden 1948 amnestiert.

Demokratie „schmackhaft“ gemacht

Im Kampf gegen nationalsozialistisches Gedankengut gab es neben Verboten und Bestrafungen auch Maßnahmen im Bildungs- und Kulturbereich. Diese sollten der österreichischen Bevölkerung die Demokratie „schmackhaft machen“. Auch Gesetze zur Rückgabe enteigneten Vermögens an die rechtmäßigen BesitzerInnen zählen zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. ExpertInnen betrachten die damalige Aufarbeitung dieser Vergangenheit in Österreich als „teils gescheitert oder unvollständig“.

Nachgefragt: Was bedeutet eigentlich „Entnazifizierung“?

Zur „Entnazifizierung“ zählen Maßnahmen gegen nationalsozialistisches Gedankengut nach 1945, z.B. das Verbot nationalsozialistischer Propaganda und Handlungen, die Bestrafung von NationalsozialistInnen für ihre Taten während des Nationalsozialismus.

Zur Rolle Österreichs während des Nationalsozialismus gibt es verschiedene Meinungen. Bei der Erklärung der Unabhängigkeit bezeichnete sich die Republik Österreich als „Opfer“ des nationalsozialistischen Deutschlands. Die Alliierten betonten 1943 in der „Moskauer Deklaration“, dass Österreich einerseits „Opfer“ war, sich andererseits an der Seite Deutschlands am Krieg beteiligt hatte. ExpertInnen sagen, dass Österreich seit dem Beginn der Zweiten Republik immer wieder seine „Opferrolle“ betont und die Beteiligung seiner BürgerInnen verschwiegen habe. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem „Opfermythos“. 

Erst Anfang der 1990er-Jahre bekannte sich Österreich auch zur Mitverantwortung seiner BürgerInnen an den nationalsozialistischen Verbrechen.

Auf den Punkt gebracht:

  • Umgang mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern in Österreich: wenige TäterInnen verurteilt, viele MitläuferInnen aus der Verantwortung entlassen
  • „Entnazifizierung“ in Österreich laut ExpertInnen teilweise „gescheitert oder unvollständig“
  • Lange Zeit sah sich Österreich als „Opfer“ Deutschlands, seit Anfang der 1990er-Jahre wird Mitverantwortung eingestanden

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024