Ein wichtiger Teil des Wirtschaftslebens eines Landes wird vom Import (Einfuhr) und Export (Ausfuhr) bestimmt. Damit länderübergreifende Wirtschaftsbeziehungen funktionieren können, braucht es zuvor vereinbarte Regelungen. Diese Regelungen werden als Handelsabkommen bezeichnet und betreffen vor allem die Zollbestimmungen, aber auch weitere Vereinbarungen über den länderübergreifenden Warenverkehr. Es gibt bilaterale Handelsabkommen zwischen zwei Handelspartnern (zum Beispiel CETA – "Comprehensive Economic and Trade Agreement" zwischen der EU und Kanada) und multilaterale Abkommen zwischen drei oder mehr Ländern (wie zum Beispiel das Abkommen Mercosur für den „Gemeinsamen Markt Südamerikas“).
Wirtschaftsräume und Handelsabkommen
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Der europäische Wirtschaftsraum wurde am 1. Jänner 1994 ins Leben gerufen. Man hat damals vereinbart, dass der Verkehr von Waren und Dienstleistungen, aber auch von Geld und Personen in diesem Gebiet nicht durch Gesetze oder durch Zölle eingeschränkt werden soll.
Die EWR-Mitglieder bilden einen gemeinsamen Markt. Zu den Mitgliedern gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Der EWR ist der größte Wirtschaftsmarkt der Welt. Damit ist aber nicht gemeint, dass der EWR die größte Fläche hat. Die USA, Russland oder China sind flächenmäßig viel größer. Aber im EWR findet fast die Hälfte des gesamten Welthandels statt.
Für die österreichische Wirtschaft ist der europäische Wirtschaftsraum sehr wichtig: Drei Viertel des österreichischen Außenhandels wird mit den EWR-Staaten getrieben.
World Trade Organization (WTO)
Rohstoffe, Produkte und Dienstleistungen werden schon seit hunderten von Jahren zwischen verschiedenen Ländern gehandelt. Im Laufe der Zeit haben sich dafür fixe Regeln entwickelt – das Welthandelssystem.
Die Regeln werden vor allem von der WTO, der World Trade Organization, überwacht.
Die WTO wurde am 1. Jänner 1995 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Genf in der Schweiz. Zurzeit hat die WTO 164 Mitgliedstaaten auf der ganzen Welt.
Die WTO hat das Ziel, die weltweite wirtschaftliche Zusammenarbeit zu regeln und zu erleichtern. Alle Mitgliedsstaaten dieser Organisation wollen erreichen, dass der weltweite Handel über die Landesgrenzen hinweg möglich ist. Waren, Dienstleistungen und auch Wissen, also geistiges Eigentum, sollen ohne Hindernisse von einem Land in ein anderes verkauft werden können.
Deshalb haben die Länder Vereinbarungen getroffen, sogenannte Handelsabkommen. Die WTO hat den Überblick über all diese Abkommen. Jedes zweite Jahr treffen sich VertreterInnen aus allen Mitgliedsländern, besprechen diese Handelsabkommen und schauen, wie sie sie noch weiterentwickeln und verbessern können.
Wenn es in Handelsfragen zwischen Staaten Streit gibt und keine Einigung getroffen werden kann, kann die WTO zu Hilfe geholt werden. ExpertInnen schauen sich die Situation dann genau an und treffen eine Entscheidung, an die sich alle halten müssen.