Unliebsame Lieder, unerwünschte Klänge und verfolgte MusikerInnen haben in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder gezeigt, dass Musik zum Politikum werden kann. Vor allem in totalitären Systemen werden Musikzensur und politische Kontrollmaßnahmen ausgeübt, um nicht regimekonforme Musik zu untersagen. Wenn etwa politische Textzeilen Anstoß erregen, Musikstile, die aus der Zeit fallen, verunglimpft werden oder MusikerInnen, die in einer unerwünschten Sprache singen, Auftrittsverbote erhalten.
Im Nationalsozialismus wurde Musik von jüdischen KünstlerInnen verboten, jüdische MusikerInnen wurden verfolgt und ermordet. Innovative Musikstile, wie Arnold Schönbergs „Zwölftonmusik“, durften nicht mehr aufgeführt werden. Auch der Jazz und weitere amerikanische Musikrichtungen wurden von der nationalsozialistischen „Reichsmusikkammer“ verboten und als „entartet“ diffamiert.